Frage: Welcher Anspruch steht uns zu?

Hallo Frau Bader, ich bin Anfang 2013 von Köln nach Würselen gezogen und hatte dort einen befristeten Arbeitsplatz als Schwangerschaftsvertretung bis März 2014. Da ich selber schwanger geworden bin, ist der Vertrag nicht verlängert worden. Mitte April habe ich meine Tochter zur Welt gebracht und bin derzeit in Elternzeit und beziehe Elterngeld bis März 2015. Ab April 2015 würde ich ggf. Arbeitslosengeld beantragen, es sei denn ich würde eine neue Arbeitsstelle finden. Jetzt hatten wir überlegt, ob wir noch ein 2. Kind bekommen sollen, aber wollten uns vorher informieren, ob und wie das finanziell aussieht. Besteht weiterhin Anspruch auf Mutterschafts- und Elterngeld und wenn ja in welcher Höhe? Das derzeitige Elterngeld bezog sich auf meinen entsprechenden Lohn, der seinerzeit bei Brutto 2.000,00 € lag. Habe im Internet mal recherchiert und wenn ich das richtig verstanden habe, wird das weitere Elterngeld dann ebenfalls von diesem Lohn berechnet, weil die Elternzeit nicht mit berücksichtigt würde. Aber wie sieht das aus, wenn zwischen der derzeitigen Elternzeit und der Geburt eines 2. Kindes einige Monate Arbeitslosengeld bezogen werden? Mutterschaftsgeld fällt dann wohl weg, richtig? Entstehen mir Nachteile, wenn ich erneut in Elternzeit gehe, wenn ich ein paar Monate arbeitslos war? Bereits vorab vielen lieben Dank für Ihre Antwort Viele Grüße Sternengucker

von Sternengucker am 07.08.2014, 16:49



Antwort auf: Welcher Anspruch steht uns zu?

Hallo, es werden die letzten 12 Mo. vor der Geburt genommen. Ausgelassen werden Mo. mit EG u MG Bezug. ArbGeld I Monate zählen als 0 € Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2014



Antwort auf: Welcher Anspruch steht uns zu?

Monate mit ALG gehen mit 0€ in die neue Berechnung. Je nach Dauer landet man dann beim Mindestsatz. Fürs ALG muss man Betreuung nachweisen, bekommt entsprechend ALG der Stunden die man arbeiten kann. Mutterschaftsgeld gibt es in Höhe des Krankengeldes bei ALG Bezug. Wichtig ist dass Du nach dem Elterngeld nicht mehr krankenversichert bist beitragsfrei wenn Du kein ALG beziehst.

von Sternenschnuppe am 07.08.2014, 17:09



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