Hallo Frau Bader, ich erwarte Zwillinge. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet. Vorgeburtlich haben wir bereits die Vaterschaftsanerkennung vorgenommen. Das gemeinsame Sorgerecht soll nach der Geburt folgen. Nun meine Frage: Zum Zeitpunkt der Namenserteilung habe ich das alleinige Sorgerecht. Bekommen die Kinder somit automatisch meinen Nachnamen? Laut meines Wissens ist eine Namenserteilung beim Standesamt nur erforderlich, wenn die Kinder den Nachnamen des Vaters erhalten sollen. Ist das korrekt? MfG Svenja Velten
von Svenja0509 am 10.12.2014, 21:05