Sehr geehrte Frau Bader,
leider läuft mein Vertrag Ende 02/2016 aus und ich muss danach ALG1 beantragen. Ich habe in den vergangenen 4 Jahren ohne Erwerbspause gearbeitet. Ich bin jetzt glücklich schwanger und das Baby wird Ende 07/2016 geboren. Es ist sicher wenig realistisch, dass ich nahtlos in einen neuen Job übergehen kann wenn die Schwangerschaft thematisiert wird. Ich mache mir also große Sorgen, dass ich trotz bisher guten Einkommens im Falle der Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Elterngeld haben werde bzw. dass die ALG Monate als Null-Erwerbsmonate angerechnet werden.
Was sagen Sie als Expertin?
Ich freue mich auf Ihre Antwort. Beste Grüße D.
Mitglied inaktiv - 21.11.2015, 04:02
Antwort auf:
Welchen Anspruch auf Elterngeld habe ich bei Arbeitslosigkeit?
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt. ArbGeld 1 Mo zählen mit 0 e - das EG wird also niedriger.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.11.2015
Antwort auf:
Welchen Anspruch auf Elterngeld habe ich bei Arbeitslosigkeit?
Anspruch auf AG hast Du auf jeden Fall. Den haben alle Eltern. Nur die Höhe ist halt eine Frage.
Wenn ET Ende Juli ist, wirst Du wohl so Anfang/Mitte Juni in Mutterschutz gehen. Diese Zeit wird dann eh ausgeklammert wegen der Berechnung für das EG. Heißt für dich, die Zeit März bis Mutterschutz ist dann nur Nullrunde, alles andere an Verdienst wird beim EG mitgerechnet. Wird also etwas geringer zwar, aber nicht komplett hoffnungslos.
Mitglied inaktiv - 21.11.2015, 09:21
Antwort auf:
Welchen Anspruch auf Elterngeld habe ich bei Arbeitslosigkeit?
Was ist denn Deine genaue Frage ? Du hast das ja alles richtig zusammengefasst.
Wir haben Ende November, bemühe Dich die Verlängerung zu bekommen und sage nix von der Schwangerschaft solange.
Gleichzeitig bewerben, bewerben, bewerben.
von
Sternenschnuppe
am 21.11.2015, 09:54