Hallo, ich bin Zahnärztin und arbeite auf Umsatzbeteilgung. Seit Oktober besteht bei mir Berufsverbot. Die letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft sind der August, Juni, Juli. Jetzt bekomm ich als Gehalt, welches ich im September, August, Juli bekommen habe- da mir mein Chef sagt,das dies die Umsatzbeteilgungen von August, Juli und Juni sind. Bei uns wird die Umsatzbeteilgung immer eine Monat später ausgezahlt. Wie sieht da die Rechtslage aus? Es wäre toll wenn Sie mir weiterhelfen könnten!! Mit freundlichen Grüßen
von Fantastic84 am 22.10.2014, 23:21