Welche umsatzbeteiligung als Gehalt beim Berufsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welche umsatzbeteiligung als Gehalt beim Berufsverbot

Hallo, ich bin Zahnärztin und arbeite auf Umsatzbeteilgung. Seit Oktober besteht bei mir Berufsverbot. Die letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft sind der August, Juni, Juli. Jetzt bekomm ich als Gehalt, welches ich im September, August, Juli bekommen habe- da mir mein Chef sagt,das dies die Umsatzbeteilgungen von August, Juli und Juni sind. Bei uns wird die Umsatzbeteilgung immer eine Monat später ausgezahlt. Wie sieht da die Rechtslage aus? Es wäre toll wenn Sie mir weiterhelfen könnten!! Mit freundlichen Grüßen

von Fantastic84 am 22.10.2014, 23:21



Antwort auf: Welche umsatzbeteiligung als Gehalt beim Berufsverbot

Hallo, es zählt der tatsächlich geleistete Verdienst der letzten 3 Mo. vor der Geburt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.10.2014



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