Hallo Frau Bader!
Ich arbeite als Krankenschwester im OP. Nach einem Jahr Elternzeit werde ich nun wieder mit 25% Arbeitszeit in meinen Beruf zurückkehren. Da ich erst in einem Jahr einen Betreuungsplatz für meinen Sohn habe, habe ich mit meinem Arbeitgeber besprochen nur Wochenenddienste zu arbeiten, da in dieser Zeit mein Mann auf den Kleinen aufpasst.
Was mache ich aber bei einer erneuten Schwangerschaft? Schwangere müssen bei uns im OP wochentags von 7- 15 Uhr im Büro mitarbeiten, da sie ja nicht mehr im OP- Saal tätig sein dürfen. Meine Wochenenddienstvereinbarung wäre ja dann nichtig und in der Woche kann ich nicht arbeiten, da ich keine Kinderbetreuung habe.
Welche Rechte habe ich oder mein AG? Darf er mich versetzen oder kündigen?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Liebe Grüße Nicole
von
Nicole20000
am 13.08.2014, 06:51
Antwort auf:
Welche Rechte habe ich?
Hallo,
versuchen Sie doch, die Sache mit dem WE gesetzlich festzuhalten. Ansonsten bleibt nur die Möglichkeit, zurück in die EZ zu gehen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2014
Antwort auf:
Welche Rechte habe ich?
Dann musst Du kündigen.
Dafür dass Du keinen Betreuungsplatz hast kann der AG ja nix.
Das mit den Wochenenden ist ein sehr feiner Zug von ihm, den er nicht machen müsste.
Das Kind hat allerdings einen Betreuungsanspruch. Vor einer zweiten Schwangerschaft kannst Du also eine Tagesmutter suchen zum Beispiel oder einen Krippenplatz.
von
Sternenschnuppe
am 13.08.2014, 09:47
Antwort auf:
Welche Rechte habe ich?
Hallo,
kannst Du nicht den Arbeitgeber um eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag bitten, in dem steht, dass Du nur Wochenenddienste machst? Evlt. könnt Ihr diese Zusatzvereinbarung ja auch zeitlich befristen.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 14.08.2014, 00:06