Frage: Welche Hilfe nach Elternzeit?

Meine Elternzeit und damit auch das Elterngeld enden mit dem 1. Geburtstag meiner Tochter (20.06.), nun bekommen wir allerdings erst ab 01.09.15 einen Krippenplatz. Mein Mann wird den 13. und 14. Lebensmonate Elternzeit nehmen. Die Elternzeit werde ich bei meinem Chef verlängern, nur von was Leben wir dann? Gibt es staatliche Unterstützung? Und wer zahlt meine Sozialversicherungsbeiträge? Weis nicht an wen ich mich wenden kann!?

von AnneMii am 05.03.2015, 14:28



Antwort auf: Welche Hilfe nach Elternzeit?

Hallo, wenn Ihr Mann doch in EZ ist, können Sie doch arbeiten gehen. Ansonsten H IV - aber da wird es Probleme geben, wenn beide zu Hause bleiben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2015



Antwort auf: Welche Hilfe nach Elternzeit?

.... wenn Dein mann EZ hat, wasrum gehst Du dann nicht arbeiten? ER ist doch Zuhause, also kannst Du doch für den finanziellen Background sorgen. Dann müsstet Ohr halt noch bis Mitte Sept abwechselnd mit Urlaub überbrücken, das sollte zu schaffen sein? Und immer wieder stellt sich mir die Frage: warum sollte ICH (oder jeder andere im Staat) eure private Lebensplanung finanzieren? Wobei es eben ggf. Hartz IV gibt, das muss dann eben gegprüft werden. Viele Grüße Désirée

von desireekk am 05.03.2015, 15:30



Antwort auf: Welche Hilfe nach Elternzeit?

Harz V kommt definitiv nicht in Frage! Wollt jetzt hier auch keine Diskussion starten, ich gehe seit vielen Jahren arbeiten sowie mein Mann auch, und wir werden sicherlich nie auf eurer Tasche liegen! Dann hab ich mich wohl falsch ausgedrückt. Mit geht es jediglich um meine Versicherungen, da ich ja nicht arbeiten bin aber auch nicht arbeitslos. Und wollte mal Fragen ob mit dazu jemand eine Info geben kann an welche Stelle ich mich wenden könnte.

von AnneMii am 05.03.2015, 17:20



Antwort auf: Welche Hilfe nach Elternzeit?

Wenn dein Mann den 13. und 14. Monat übernimmt seit ihr ja schon beim 20.08. die restlichen tage würde ich versuchen mit Urlaub zu überbrücken. Eventuell hast du noch Resturlaub aus dem Mutterschutz. Solltest du doch die Elternzeit verlängern wollen, dann kannst du ab dem 20.8. Betreuungsgeld beantragen für die Zeit bis zum Kitastart. Wenn ihr verheiratet seit dann kannst du dich bei deinem Mann Familienversichern lassen. Ansonsten bei der KK freiwillig versichern, das sind so ca 140,00€ im Monat. Je nach dem was dein Mann verdient könntet ihr dann noch Wohngeld, Kinderzuschlag oder eben Hartz4 beantragen wobei zumindest die Arge dann wohl Ärger machen würde wenn Beide zu Hause sind.

von Julisa am 06.03.2015, 09:13



Antwort auf: Welche Hilfe nach Elternzeit?

du könntest die elternzeit verlängern und bist darüber dann versichert....zwecks geld: solange dein mann in elternzeit ist, bekommst du nix ,danach könntets du betreungsgeld 150€ beantragen, dazu gibt es viele infos im netz oder auf der homepage deiner stadt

von mirala2015 am 06.03.2015, 12:18



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch auf eine gleichwertige Stelle nach Elternzeit?

  Sehr geehrte Frau Bader, in 6 Tagen endet meine Elternzeit. Ich habe mich im letzten Jahr rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber gemeldet und meine Rückkehr angekündigt, bzw. in Erinnerung gerufen.  Es hat sich bis kurz vor Weihnachten keine Stelle ergeben und ich sollte mich lt. der PA auf eine höherwertige Stelle (minimal höheres Einkomme...


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Mutterschutzgeld nach Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%.  Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be...


Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren

Hallo ich würde gern wieder meinen Job arbeiten aber da ist das Problem, dass es da nur 12 Stunden Dienste gibt. Das ist in der Sicherheit und da ist halt das Problem, dass ich meine Tochter 8 Stunden in der Krippe abgebe und somit nur einen Arbeitsplatz mit 6 Stunden antreten kannund ich bin auch nicht mobil bin auf dem Bus angewiesen und da w...


Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

Hallo hier die Kleene hab noch mal eine Frage und zwar ist das Problem bei mir dass mein Arbeitgeber mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann ich somit gezwungenermaßen gezwungen bin selber zu kündigen und da wollte ich jetzt fragen ich habe gehört man kann auch nach dem ein Jahr was man beantragt hat Elterngeld, dass man da n...


Nach Elternzeit Arbeitslosengeld

Hallo,  Aktuell bin ich in Elternzeit seit der Geburt meiner Zwillinge im November 2022. Mein Arbeitsvertrag würde leider kurz vor der Geburt nicht verlängert. Nun bin ich in der 13 Woche erneut Schwanger. Mein Elterngeld bekomme ich bis Mitte Juli und mein Entbindungtermin ist Anfang Oktober. Jetzt sagt die Krankenkasse das ich wenn ich in der...


Gehalt nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Können Sie mir bei folgender Frage weiterhelfen? Ich befinde mich momentan in elternzeit, diese wird aber bald enden.  Vor der Elternzeit war ich auf Vollzeit als Abteilungsleitung angestellt. Diese Stelle wurde nun anderweitig besetzt. Im Gespräch mit meinem Chef, möchte er mir nun mein Gehalt kürzen, da ich in meiner b...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...