Hallo Frau Bader,
der Vater meines ungeborenen Kindes (ET Ende Juli 2015) und ich sind unverheiratet. Er hat bereits 3 Kinder aus vorherigen Beziehungen, für die er die Vaterschaft anerkannt hat und Unterhalt zahlt. Ich selbst beschäftige mich jetzt mit dem Thema Vaterschaftsanerkennung und den rechtlichen Folgen für den Vater und mein Kind. Welche Rechtsfolgen entstehen aus einer Vaterschaftsanerkennung? Welche Rechtsfolgen entstehen aus einer fehlenden Vaterschaftsanerkennung? Kann der Vater auf der Geburtsurkunde vermerkt werden ohne das er die Vaterschaft anerkannt hat? Wie ist die Rechtslage bei fehlender Vaterschaftsanerkennung im Todesfall des Vaters (sei dieser vor oder nach der Geburt des Kindes bspw. durch Krankheit oder Unfall)? Würde das Kind dann überhaupt Halbwaisenrente erhalten? Wie gestaltet sich die Rechtslage im Todesfall der Mutter, wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkannt hat? Wem wird das Kind dann zugesprochen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir hier einen Überblick bezüglich der Rechtssituation geben und bedanke mich schon einmal herzlich im voraus.
von
Kunigunde Besenstiel
am 05.03.2015, 10:23
Antwort auf:
Welche Folgen hat eine fehlende Vaterschaftsanerkennung?
Hallo,
entweder er erkannt an, dann ist er der Vater. Oder nicht. Dann erscheint er nichta uf der Geburtsurkunde, es gibt keinerlei Leistungen etc. Außeredm können Sie Äregr mit dem Staat bekommen (kein Unterhaltsvorschuss etc.).Keine Rente, keine Erbschaft. Nichts.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.03.2015
Antwort auf:
Welche Folgen hat eine fehlende Vaterschaftsanerkennung?
Ganz einfach. Der Vater und das Kind haben dann nix miteinander zu tun.
Gar nix.
Weder Halbwaisenrente, noch Unterhalt. Nix. Auch nicht vom Staat außer Kindergeld.
Aus welchem Grund denkt man darüber nach die Vaterschaft nicht anerkennen zu lassen?
von
Sternenschnuppe
am 05.03.2015, 12:56
Antwort auf:
Welche Folgen hat eine fehlende Vaterschaftsanerkennung?
Wie Sternschnuppe schrieb:
Diese Kind hat bei fehlöender Vaterschaftsanerkennung keinen Vater.
Lies dochmal im BGB/Familienteil den Paragraph zum Begriff "Vater".
Ihr seid nicht verheiratet, er hat nicht anerkannt.
Also ist er "nichts" für das Kind.
ER muss die Vaterschaft per Urkunde anerlkennenm, DU musst dem zustimmen, DANN ist er der vater, wird auch der geburtsurkunde eingetragen
DANN hat das Kind einen Vater und somit Unterhalts-, Erb- und Halbwaisenrentenanspruch.
Der Vater dadurch ggf. das recht auf gemeinsame elterliche Sorge.
Zudem hat jedes Kind ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung.
Wenn der Vater nicht "Vater" nach öffentlichem Recht ist, dann kommt das Kind in eine Pflegefamilie/ zur Familie der Mutter je nach Vorsorgetestament / Wunsch der Mutter / Laune des Jugendamtes.
Hilft das?
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 05.03.2015, 15:41
Antwort auf:
Welche Folgen hat eine fehlende Vaterschaftsanerkennung?
Ohne Vaterschaftsanerkennung keinen Eintrag in die Geburtsurkunde.
Bei uns hatte es zudem noch Probleme beim Kindergeld und Elterngeld gegeben, da für beides die jeweiligen Ämter Daten und Unterschriften von dem Vater haben wollten. Auch dann, wenn Gelder für Mutter bestimmt sind. Notfalls muss man dann erst umständehalber eine Negativ-Bescheinigung übers Jugendamt/Familiengericht holen. Diese kann auch in verschiedene anderen Dingen nötig werden. De Hinweiß, kein Vater in Geburtsurkunde langt nicht, wortwörtliche Aussage des Sachbearbeiters: Die Geburtsurkunde könnte doch veraltete sein - 6 Wochen nach der Geburt!!!!
Ansonsten, keinen Erbanspruch, keine Halbwaisenrente beim Tot des Vaters, keinen Unterhaltsvorschuss (unter Umständen wird dieser aber trotzdem bei Hartz4 berücksichtigt, heißt also weniger Hartz4). Im Todsfall der mutter müsste es wohl erst eine Vaterschaftsfeststellungsklage vom Vater geben, damit er das Sorgerecht beantragen kann - und dafür müsste er wo auch nachweisen das er in Frage kommen würde als Vater. Der Vater kann nichts entscheiden, zB im Notfall - da er offiziell nichts, aber wirklich nichts mit dem Kind zu tun hat. Solange würde das Kind als Waise behandelt werden, sprich sollte es zur Adoption kommen, kann der Vater im nachhinein nicht einmal mehr was dran ändern. So zumindestens mein Wissensstand.
Es gibt für mich nur einen extremen Fall wo es sinnig sein kann, wenn Mutter den Vater verschweigt, nämlich dann wenn wirklich nachweislich das Kindeswohl gefährdet wäre und gerichtliche Mittel absolut nicht auslangen. Und das dürfte im "Normalfall" hier für Otto-Normal-Bürger nicht zutreffen. Will der Vater nicht freiwillig, dann wird halt gerichtlich die Vaterschaft festgestellt - auf Kosten des Vaters.
Wir haben die Vaterschaftsanerkennung gemacht, da war Sohnemann etwa 4 Monate alt. war kein Problem. Termin beim Jugendamt, Erklärung unterschrieben, das gemeinsames Sorgerecht geklärt und fertig. War völlig unproblematisch.
Mitglied inaktiv - 05.03.2015, 18:52