Welche Elterngeld für selbständige Beraterin seit April 2015?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welche Elterngeld für selbständige Beraterin seit April 2015?

Sehr geehrte Frau Bader Ich wohne in München. Mein Baby ist am 23 Mai geboren. Ich möchte gern mein Elternzeit nehmen (zuerst 100%, danach Teilzeit) - Ich bin als selbständige seit April 2014 registriert. - Seit April 2014 habe ich als Dozentin und Beraterin gearbeitet, aber ich habe kein regelmassiges Einkommen gehabt. - Ich habe meine hohen Einkommen in Januar 2016 verdient. - Normalerweise ist das Elterngeld als selbständige mit letzten Geschäftsjahr gerechnet, ie 2015. - Aber habe ich gelesen, dass wir auch einen Antrag machen könnten, so das Elterngeld mit den letzten 12 Monaten gerechnet ist. Als ich nur seit April 2015 registriert bin, wurde es einfach zu erklären. - Für mich wurde es eine große Unterschied machen: ab 300 Euros bis mehr als 600 Euros. = > Haben Sie schon Erfahrung oder Beratung? Können Sie uns helfen oder jemandem empfehlen? Vielen Dank für Ihre Hilfe

von FrancoisL am 23.06.2016, 21:34



Antwort auf: Welche Elterngeld für selbständige Beraterin seit April 2015?

Hallo, EZ kann man als Selbständiger nicht nehmen. Bei Selbständigen zählt der letzte abgeschlossene Wirtschaftszeitraum - das kann ja nicht 2016 sein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.06.2016



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