Frage: weitere Vorgehensweise?

Nach meiner ersten Schwangerschaft bin ich im zweiten und letzten Jahr der Elternzeit wieder 20 Stunden arbeiten gegangen. Danach hatte ich auf 32 Stunden aufgestockt. Mit der Stundenzahl bin ich dann in meine zweite Elternzeit gegangen wobei ich zwei Jahre beantragt habe und nach dem ersten Jahr wieder 20 Stunden arbeiten wollte und dies auch so beantragt habe (noch zum Zeitpunkt der SS). In der Zwischenzeit ist ganz vielen Kollegen gekündigt worden und ebenso meinem Chef dem Geschäftsführer. Ich habe nun einen Brief erhalten indem steht: "Bezug nehmend auf ihren Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit müssen wir Ihnen leider mitteilen dass wir Ihren Wunsch nicht nachkommen können." Ich arbeite beim Tüv Rheinland finde Betriebswirtin und es gibt jede Menge offene Stellen. Meine alte Stelle wurde nach Hamburg Vorlage beziehungsweise wird gegebenenfalls aufgelöst. Ich möchte nun 30-40 Stunden arbeiten damit ich mehr Chancen auf eine interessante Stelle bekomme. Nun bin ich mir über die weitere Vorgehensweise unsicher und möchte nichts falsch machen. Wo muss ich drauf achten und was ist wichtig?

von Silviakroll@gmx.de am 04.07.2016, 09:40



Antwort auf: weitere Vorgehensweise?

Hallo, hat der AG wichtige betriebliche Gründe genannt? Ansonsten haben Sie einen Anspruch. Ich würde mit Zustimmung vom AG in der EZ TZ bei einem anderen Ag arbeiten-vllt können Sie da dann bleiben. Ich würde im Übrigen keine Namen nennen - es muss nur der falsche lesen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.07.2016



Antwort auf: weitere Vorgehensweise?

Wie lange geht denn Deine Elternzeit noch ? Wenn Dein AG Dich nicht einsetzen kann, dann kann er Dir die Genehmigung geben in der Elternzeit woanders zu arbeiten. Du sagst ja, es gibt offene Stellen. In der Elternzeit allerdings nur bis 30 Stunden.

von Sternenschnuppe am 04.07.2016, 10:03