Weihnachtsgeld trotz Beschäftigungsverbot und Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Weihnachtsgeld trotz Beschäftigungsverbot und Mutterschutz

Hallo, Ich frage mich ob ich dieses Jahr wie gewohnt mein Weihnachtsgeld bekomme. Ich bin im 2.Lehrjahr meiner Ausbildung und bin seit Juni diesen Jahres zu Hause wegen einem Beschäftigungsverbotes. Der Mutterschutz beginnt bei mir am 24.11.2014. Weihnachtsgeld kommt in der Regel Anfang Dezember. Steht mir das Weihnachtsgeld zu? Oder wenigstens Anteilig, weil bis Ende Mai habe ich normal gearbeitet. Liebe grüße und vielen Dank

von Angi93 am 20.11.2014, 17:12



Antwort auf: Weihnachtsgeld trotz Beschäftigungsverbot und Mutterschutz

Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2014



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