Ich war im letzen Jahr auf grund einer Schwangerschaft im BV. Im November gab es für alles Mitarbeiter wie seit vielen Jahren Weihnachtsgeld, nur ich wurde ausgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch nicht im Mutterschutz!!! Jetzt fange ich nach der Elternzeit bei einem anderen AG an. Kann ich das Weihnachtsgeld noch verlangen? Wie lange kann man das rückwirkend fordern und wie stelle ich das am besten an.
von Sandra160782 am 27.11.2014, 08:43