Liebe Frau Bader, wir erwarten Zwillinge und beschäftigen uns gerade mit der - hoffentlich hypothetischen - Frage einer Frühgeburt. Mein Mann möchte ab Geburt der beiden Kinder Elternzeit nehmen, den Antrag allerdings erst stellen, wenn sein Kündigungsschutz auch wirksam wird - also frühestens 8 Wochen vor ET. Nur mal angenommen, die Kinder kämen jetzt mehr als 8 Wochen zu früh: Hat er dann trotzdem Ansprüche? Wie und wo müssten wir die geltend machen? Danke und herzliche Grüße Meike
von Psychomeike am 10.03.2015, 14:34