Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert sich an das Mutterschutzgesetz zu hal

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert sich an das Mutterschutzgesetz zu hal

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich bin in der 11. Schwangerschaftswoche. Derzeit bin ich krank geschrieben (zunächst wegen Übelkeit und Kreislaufproblemen, mittlerweile, damit ich nicht den Zuständen an meinem Arbeitsplatz ausgesetzt bin). Bereits in der 7. Woche, nachdem die Schwangerschaft durch meine Frauenärztin bestätigt wurde, habe ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert. Ich habe dabei bereits darauf hingewiesen, dass mein Arbeitsplatz nicht dem Mutterschutzgesetz entspricht. Ich arbeite an einem Ticketschalter, d.h. ich habe immer direkten Kundenkontakt. Ich bin pro Schicht Minimum 4 Stunden komplett allein, wenn meine Kollegin krank oder im Urlaub ist, sogar 9 Stunden pro Arbeitstag (was bedeutet,dass ich dann zusätzlich Überstunden mache). Mein Arbeitsplatz kann nicht belüftet werden (die Fenster können nicht geöffnet werden, sowie muss der Mitarbeitereingang aus Gründen der Kassensicherheit immer geschlossen bleiben). Zusätzlich liegt der Raucherbereich des Gleises, an dem wir angesiedelt sind, direkt vor unserem Kundeneingang, so dass dauernd Zigarettenrauch zu uns rein zieht. Wir haben 3 Toner-Drucker, die alle regelmäßig mehrmals am Tag für längere Zeit in Betrieb sind. Es gibt diesen Schalter seit 5 Jahren und in diesen 5 Jahren ist nicht einmal gelüftet worden. Die Luft ist so schlecht, dass ich selbst meist nach 2-3 Arbeitstagen Probleme mit den Atemwegen bekommen habe. Es gibt zwar eine Sitzmöglichkeit am Schalter (in Form eines Stuhls der einem Barhocker nicht unähnlich ist), jedoch ist dieser mehr als unbequem. Man darauf nicht richtig sitzen, so dass im Lendenbereich alles abgeschnürt wird, was auch als Nicht.Schwangere zu Beschwerden geführt hat. Ich habe bereits unsere Betriebsärztin aufgesucht, die mir ebenfalls bestätigte, dass ich entweder an einen anderen Arbeitsplatz versetzt oder durch ein Beschäftigungsverbot freigestellt werden muss. Die Betriebsärztin hat als, als ich bei ihr war, direkt unsere Personalabteilung angerufen und diese entsprechend informiert. Dort wurde ihr kein Glauben geschenkt und auf ein schriftliches Gutachten angefordert. Dies wurde am selben Tag erledigt. Nach insgesamt 4 Wochen fragte ich nach, wie mein Arbeitgeber nun vorgehen wolle, es gäbe ja eine direkte Aussage der Betriebsärztin. Unsere Personalchefin teilte mir mit, dass das Gutachten angeblich noch nicht vorläge. Zudem entschiede sie über eine Gefährdung und nicht ich und ich solle nicht so fordernd sein, ich wäre ja nur schwanger. Ich verwies auf das Mutterschutzgesetz. Ihre Reaktion darauf war nur, dass ich ja durch meine Krankschreibung durch nichts gefährdet sei und sie mir ansonsten nichts zu sagen hätte. Ich habe bereits mehrmals versucht die Betriebsärztin zu erreichen, um nachzuforschen, was mit dem Gutachten ist. Leider geht niemand dort ans Telefon und auch auf meine Faxe (E-Mail-Kontaktmöglichkeit ist da nicht vorhanden) wurde bisher nicht reagiert. Ich bat meine Frauenärztin um Hilfe. Diese bot zunächst an, mich weiter krank zu schreiben und ggf. selbst ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, bestritt jedoch wenige Tage später, diese Möglichkeiten und verweigerte mir somit jegliche Hilfe. Weiterhin krank geschrieben hat mich nun mein Hausarzt, der einzige, der bisher Verständnis für meine Situation zeigte. Ich habe das Gewerbeaufsichtsamt bereits über das Verhalten meines Arbeitgebers in Kenntnis gesetzt. Ob und wann dieses jedoch tätig wird, weiss ich nicht. Gibt es weitere Möglichkeiten, die ich anstrengen kann, damit mein Arbeitgeber sich nicht weiterhin weigert? Ich habe sehr den Eindruck, dass man versucht mich unter Druck zu setzen und man keine Lust hat, sich für mich, da ich nur befristet angestellt bin (mein Vertrag läuft Ende 2015 aus), die Mühe zu machen einen anderen Arbeitsplatz zu suchen. Gibt es irgendwas, was ich noch tun kann? Diese Situation ist sehr anstrengend und belastet mich sehr. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Viele Grüße, Ysania (Entschuldigung für den sehr langen Text. Die aktuelle Situation lässt sich leider nicht kürzer zusammen fassen.)

Mitglied inaktiv - 22.11.2014, 18:39



Antwort auf: Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert sich an das Mutterschutzgesetz zu hal

Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.11.2014



Antwort auf: Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert sich an das Mutterschutzgesetz zu hal

das GewerbeAufsichtsamt ist schon der richtige Ansprechpartner. Inwieweit dein Arbeitsplatz nicht dem Mutterschutzgesetz entspricht habe ich aber nicht verstanden. Sorry, aber man kann sich auch anstellen...

von allmountain am 22.11.2014, 20:33



Antwort auf: Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert sich an das Mutterschutzgesetz zu hal

Da die Betriebsärztin bei meinem Besuch bestätigt hat, dass ich unter den gegebenen Umständen nicht dort arbeiten darf (und das übrigens direkt beim ersten Punkt: Alleinarbeit), hat es kaum was mit “sich anstellen“zu tun.

Mitglied inaktiv - 23.11.2014, 07:55



Antwort auf: Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert sich an das Mutterschutzgesetz zu hal

Warum darf man denn als Schwangere nicht allein arbeiten? Gruß Sabine

von SumSum076 am 23.11.2014, 10:46



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