Frage: Was steht mir zu ?

Guten Abend fr. Bader Ich bin nun mit meinem 2. Kind in der 20. Ssw und bin nun doch etwas überfragt was mir nun überhaupt noch an Geld zusteht. Ich müsste eigentlich ab 5.7 wieder arbeiten denn da ist mein Sohn 1 Jahr alt. ABER meine Chefin will mich direkt wieder in BV setzten da der ET am 3.10. Ist. Nun weiß ich nicht was ich an Geld bekomme in BV und nach dem der Mutterschutz vorbei ist. Ich habe derzeit Elterngeld von 665 € und mein Partner hat ein netto Einkommen von 1200 €. Ich habe von bekannten gehört das ich wohl in hart v fallen würde und mir keine Leistung zusteht außer Kindergeld :/ Ich habe erst in 3 Wochen ein Termin beim Jugendamt und jobcenter wo ich mich beraten lasse und evtl schon Formulare ausfülle. Dennoch möchte ich gerne ihre Meinung und Rat anhören. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

von liene am 10.05.2016, 18:01



Antwort auf: Was steht mir zu ?

Hallo, 1. Im BV bekommen Sie den normalen Lohn 2. Dann MG 3. Das EG berechnet sich bei Ihnen nach den Monaten in BV (voller Lohn) und der Zeit vor Kind 1 Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2016



Antwort auf: Was steht mir zu ?

Deine Bekannten haben keine Ahnung. Du bekommst dann ganz normal Deinen Lohn weiter ab Ende Elternzeit bis zum Ende des Mutterschutzes, ab Mutterschutz eben AG und KK anteilig. Elterngeld wird identisch plus 75€ Geschwisterbonus. Plus Kindergeld. Und dann solltet ihr Euch überlegen dass Du rasch wieder in Arbeit kommst, Dein Freund mehr Einkommen erwirtschaftet oder ihr heiratet und habt durch den Steuervorteil dann mehr.

von Sternenschnuppe am 10.05.2016, 18:28



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