Ich habe hier schon mal vor längerer Zeit eine Frage gestellt.
Und zwar bin ich seit 6.7 im ALG 1
Mein Geburtstermin ist der 24.5.15
Heißt ich wäre gut 10 Monate Arbeitslos.
Ich hoffe ja das ich vorher noch eine neue Stelle bekomme.
Aber ist es richtig das mir in der Elternzeit nur der Mindestsatz in Höhe von 300€ zusteht.
Gruß
von
Van85
am 18.08.2014, 12:35
Antwort auf:
Was steht mir zu
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt. Die Monate mit ArbGeld I Bezug zählen dann als 0 €.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2014
Antwort auf:
Was steht mir zu
Am 28.05.2014 hast Du geschrieben: "Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin."
Der ET ist der 24.05.15.
Das macht ein ganzes Jahr. Ooops....
Wenn ich jetzt mal davon ausgehe, daß Du Dich beim ET vertippt hast, bist Du aber keine 10 Monate arbeitslos bis zur Geburt. Nehmen wir mal an, der ET ist der 24.02.15 (das würde rechnerisch mit dem Posting am 28.05.14 zusammenpassen), dann bist Du bis zum Mutterschutz nur rund 7 Monate arbeitslos - was bedeutet, daß 5 Monate aus Deiner Berufstätigkeit in die Berechnung des Elterngeldes einfließen. Je nach Deinem Verdienst werden es dann u.U. mehr als die 300 Euro.
von
Strudelteigteilchen
am 18.08.2014, 13:02