Hallo Frau Bader,
ich befinde mich in der Elternzeit bis zum 15.08.15. Habe jetzt 1 Jahr Elternteil erhalten. Was wäre jetzt, wenn ich schwanger werden würde und sofort ein Berufsverbot erhalten würde? Was würde ich an Geld bekommen?
Liebe Grüße
von
nica13
am 04.08.2014, 07:31
Antwort auf:
Was steht mir zu?
Hallo,
in der EZ nichts. Erst ab dem ersten Tag danach
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.08.2014
Antwort auf:
Was steht mir zu?
Da du grad keinem Beruf nachgehst, bekommst du im Falle einer Schwangerschaft auch keine Freistellung von einem Job (BV).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.08.2014, 08:50
Antwort auf:
Was steht mir zu?
Du bist in Elternzeit uns arbeitest eh nicht. Da brauchst Du auch kein Berufsverbot.
von
Sternenschnuppe
am 04.08.2014, 15:19