Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Hallo Frau Bader, ich bin nun in der 16.Woche schwanger und habe nun ein Berufsverbot von meiner Ärztin erhalten. Ich arbeite bei der Lebenshilfe im ambulant unterstützten Wohnen und habe seit dem 1.12.2016 einen Vertrag über 450 Euro. Zuvor habe ich beim selben Arbeitgeber als Honorarkraft gearbeitet (2400 Euro im Jahr steuerfrei). Nun sagt man ja es gelten die letzten 13 Wochen bzw 3 Monate für die Berechnung des Durchschnittslohnes. Zählt dann die verkürzte Zeit seit 1.12 oder noch vom alten Vertrag? Die Schwangerschaft wurde Ende November festgestellt und mitgeteilt habe ich Sie Ende Dezember. Seit der Mitteilung das ich schwanger bin, durfte ich im Januar ja schon keine Nachtdienste oder Sonntage arbeiten, hätte mein Arbeitgeber schon für Januar den Durchschnitt dieser Zuschläge zahlen müssen? Bin da sehr ratlos und möchte nicht unwissend meinem Arbeitgeber gegenüber stehen und was hinnehmen was womöglich nicht stimmt.

von Anja9786 am 10.02.2017, 09:55



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Hallo, alles geklärt? Ansonsten bitte die Frage noch mal neu posten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2017



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Du bekommst im BV auch nur die vertraglich vereinbarten 450 Euro.

Mitglied inaktiv - 10.02.2017, 13:02



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Ich habe weder im Dezember noch im Januar genau 450 Euro bekommen, ich habe halt eine Soll Stundenzahl und da ich keine Sonntage arbeiten durfte im Januar sogar Minusstunden. Punkt ist ja, ob ich im BV den Durchschnitt vom 1.12 (neuer Vertrag) bis heute (Ausstellung BV) bekomme oder das was ich Dezember verdient habe wo die Schwangerschaft noch nicht bekannt war-also mit voller Stundenzahl und Sonntagen und Nachtdiensten). Ich persönlich finde die ganze Rechtslage für einen Laien wie mich nicht so einleuchtend.

von Anja9786 am 10.02.2017, 13:10



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Die Referenzzeit ist jedenfalls nicht die Zeit im alten Vertrag. Da der Vertrag geändert wurde, wirst du nun auch nach dem neuen, Minijob-Vertrag bezahlt werden. Die Referenzzeit ist nun die (geringere) Zeitspanne, die du bereits im neuen Vertrag gearbeitet hast, der Durchschnitt aus diesen Wochen oder Monaten. Das kann durchaus ein geringerer Durchschnitt sein als die 450 Euro. Beim "ambulant unterstütztes Wohnen" handelt es sich vermutlich um eine Art betreutes Wohnen, das man dem Beherbergungswesen zuordnen kann. Dann ist die Sonntagsarbeit ganz legal erlaubt, und auch abends darfst du in den ersten vier Monaten bis 22 Uhr arbeiten. Es gibt also gar kein Sonntagsarbeitsverbot, und das Nachtarbeitsverbot ist ja auch gelockert. Und in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ist es im allgemeinen nicht üblich, ambulante Pflege zu leisten.

Mitglied inaktiv - 10.02.2017, 13:55



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Das hilft mir schon mal ;-) Also gehen wir mal davon aus, ich habe im Dezember 450 Euro inkl. Zuschläge und Fahrtkosten verdient, im Januar ohne Zuschläge und ohne Fahrtkosten 380 Euro (weil mein Arbeitgeber gesagt hat ich dürfte nicht Sonntags arbeiten-ich wusste das nicht). Das heißt ich hätte monatlich im Durchschnitt 415 Euro verdient die ich dann im BV bekommen müsste. Und eigentlich hätte ich im Januar doch schon keine Nachteile haben dürfen, die ich nun aber habe wegen der Unwissenheit? Und darf ich für den Durchschnitt die Fahrtkosten überhaupt mit rechnen? (Durfte seit Bekanntgabe der Schwangerschaft meine Nutzer nicht mehr mit dem Auto transportieren - Arztbesuche etc, was ich im Dezember ja noch konnte)

von Anja9786 am 10.02.2017, 14:54



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Aufwandsentschädigungen zählen nicht zum Bruttogehalt und werden im BV selbstverständlich nicht erstattet, da der Aufwand ja auch nicht angefallen ist.

Mitglied inaktiv - 10.02.2017, 15:20



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

"Durfte seit Bekanntgabe der Schwangerschaft meine Nutzer nicht mehr mit dem Auto transportieren - Arztbesuche etc, was ich im Dezember ja noch konnte" - Was soll an einem Arztbesuch so gefährlich sein, dass diese Tätigkeit einer Schwangeren untersagt wird? Autofahren ist nicht grundsätzlich gefährlich, und Patienten die nicht mobilisiert werden müssen, kannst du sicherlich auch schwanger zum Arzt begleiten. Vielleicht fallen Rollstuhlfahrer für dich weg, aber doch nicht alle anderen? Und für Rollstuhlfahrer braucht man evtl auch ein spezielles Fahrzeug. An dieser Stelle scheint mir die Gefährdungsbeurteilung überzogen worden zu sein - da hätte man gleich von vornherein die Gewerbeaufsicht einschalten sollen.

Mitglied inaktiv - 10.02.2017, 15:25



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Kann es nicht sagen, bei der Gefährdeneinschätzung wurde das Fahren von Dienstfahrzeugen angesprochen was ich angeblich nicht mehr darf, also keine Fahrdienste. Hat dies dann mein Arbeitgeber falsch interpretiert? Gibt es rechtlich denn jetzt noch eine Möglichkeit dagegen anzugehen?? Ich kannte mich rein gar nicht damit aus und wir sind den ganzen Bogen der Gefährdeneinschätzung durchgegangen und ich habe ja darauf vertraut das die wissen wovon die reden... *grummel Ich habe im Dezember: 399,95 € an geleisteten Stunden + 15,36 € an Nachtzuschlag + 49,12 € an Sonntagszuschlag + 42,30 € an Fahrtkostenerstattung = 506,73 € verdient. Im Januar dann durch die ja anscheinend falsche Einschätzung nur 366 € an den normal geleisteten Stunden bekommen. Nun ist es ja noch verwirrender was dann der Durchschnittsverdienst ist...das ganze Durcheinander ist echt nervig :-(

von Anja9786 am 10.02.2017, 15:37



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Fahrtkosten die nicht angefallen sind, werden im BV auch nicht erstattet - zählt nicht zum Mutterschutzlohn und nicht zum Bruttoarbeitslohn. Fahren von Dienstfahrzeugen ist in der Schwangerschaft nicht verboten, und eingeschränkt (Taxi, Bus, reine Fahrtätigkeiten) erst nach Ablauf des 3. SSM. Das andere bitte alles mit der Gewerbeaufsicht (Aufsichtsbehörde für Mutterschutz) klären.

Mitglied inaktiv - 10.02.2017, 16:27



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Danke Dir für deine Antworten, das hat mir schon sehr geholfen. Werde mich am Montag an die Personalabteilung wenden und sonst dann an unsere Aufsichtsbehörde. Es bleibt also noch spannend ;-)

von Anja9786 am 10.02.2017, 17:11



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Als Honorarkraft hättest du weder Mutterschutz erhalten noch im Beschäftigungsverbot einen Anspruch auf Lohnfortzahlung gehabt. Nun hast du wenige Tage nachdem du wußtest, dass du schwanger bist, dein Gehalt verdoppelt und bist ins Angestelltenverhältnis gewechselt. Wissend, dass du einige Tätigkeiten nicht mehr machen würdest. Dein Arbeitgeber hat dann offensichtlich die gesetzlichen Vorgaben weit überzogen und dich von einigem freigestellt. Dann auch noch das Beschäftigungsverbot der Ärztin. Und jetzt kämpfst du um dem Maximalbetrag an Erstattung, leider hatten die Beschäftigungsverbote gar nicht die gesetzliche Grundlage. Da wäre ich als Arbeitgeber "not amused".

Mitglied inaktiv - 10.02.2017, 19:04



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

auch du bist uriah in ungnade gefallen.... laß dich nicht schocken und wende dich an neutrale stellen!!! das hier ist langsam nicht mehr witzig.

Mitglied inaktiv - 10.02.2017, 19:38



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Den Vertrag hatte ich schon unterschrieben bevor ich schwanger wurde. Mein Arbeitgeber hat sich übrigens über meine 2.Schwangerschaft sehr gefreut und sich die Mühe gemacht mich so einzusetzen wie es mir erlaubt ist, auch wenn die Regeln etwas "überzogen" waren. Da war nichts böswilliges oder so, im Gegenteil, jetzt wo sich die Situation an meinem Arbeitsort verändert hat, kamen wir um das BV nicht herum und hätte mein Arzt es nicht gegeben, hätte es mein Arbeitgeber ohne Wenn und Aber ausgesprochen. Das Maximale raus holen ist jetzt auch nicht der Sinn der Sache, sondern überhaupt die Regelungen in so einem Fall wo man halt eben nicht schon ewig im Job ist und kein geregeltes Einkommen jeden Monat hat zu verstehen. Mein Arbeitgeber hatte diesen Fall auch noch nicht. Also bitte nicht zu früh urteilen. Bin dir trotzdem dankbar das du dir die Mühe gemacht hast viele meiner Fragen zu beantworten.

von Anja9786 am 10.02.2017, 19:52



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Sie hat mir viele meiner Fragen beantwortet, welches Bild sie sich anhand dieser paar Informationen über mich macht, ist mir ehrlich gesagt egal. Man kennt sich und die Umstände schließlich nicht. Wenn sie dir oder anderen auf den Schlips getreten ist, tut mir das leid. Danke dir trotzdem.

von Anja9786 am 10.02.2017, 19:58



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

ne ne, MIR ist sie nicht auf den schlips getreten, aber sie wittert immer und überall SOFORT betrug, bzw. subventionserschleichung.... das kann nicht der sinn eines rechtsberatungsforums und auch nicht im sinne von frau bader sein.

Mitglied inaktiv - 10.02.2017, 20:01



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Wie oft wurde das Verhalten schon angesprochen und diskutiert aber man lässt sie ja gewähren! Ich finde die ewigen Unterstellungen bzgl. Betrug auch nervig. Ein Hinweis zur Rechtslage würde ja auch ausreichen...

Mitglied inaktiv - 10.02.2017, 21:17



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Aber sie kennt sich aus. Die Unterstellungen...na ja..ich vermute, dass wirklich oft betrogen wird beim Beschäftigubgsverbot. Nur wir wissen nicht, in welchen Fällen das so ist und wo nicht. Deshalb sollte man keine Mutmaßungen anstellen, sondern sich auf die rechtl. Falten beschränken.

von Lebkuchenfrau am 10.02.2017, 23:54



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

auskennen, bedingt, aber es geht MIR um die art und weise, das zu vermitteln. der ton macht die musik und wenn es, wie von frau bader, völlig neutral geschrieben wird, kann es u.u. auch leichter angenommen werden.

Mitglied inaktiv - 11.02.2017, 06:56



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Wenn dein AG mit dir die Gefährdungsbeurteilung macht, dann müßt ihr euch an die gesetzlichen Vorgaben halten. Diese sind verbindlich in den Merkblättern der Aufsichtsbehörde erläutert, z.B. für die ambulante Pflege (gemeint sind Hausbesuche), hier: https://www.mais.nrw/sites/default/files/asset/document/arbeitsschutz_mutterschutz_ambulante_pflege.pdf Da ist an keiner Stelle ewähnt, dass eine Fahrtätigkeit nicht erlaubt wäre. Dabei fahren die Mitarbeiterinnen ja den ganzen Tag von Haus zu Haus. Erwähnt ist das Sonntags- und Nachtarbeitsverbot. Das gilt aber explizit NICHT im Beherbergungwesen, eben beim betreuten Wohnen, in dem du ja arbeitest. Im Verkehrswesen (z.B Taxiunternehmen) gilt es übrigens auch nicht, wenn man die Fahrtätigkeiten im weitesten Sinne zum Verkehrswesen rechnen würde. Die Gefährungsbeurteilung könnt ihr mit der Gewerbeaufsicht klären lassen. Wenn dein Arbeitgeber dich ohne gesetzliche Grundlage aus erlaubten Tätigkeiten herausnimmt, und dadurch Lohneinbußen entstehen, dann habt ihr ein Problem mit den Erstattungsbedingungen der Krankenkasse. Zur Lohnerstattung im BV: du wirst nach dem neuen Vertrag bezahlt, aber ganz sicher ohne Aufwandsentschädigungen wie Fahrtkosten.

Mitglied inaktiv - 11.02.2017, 09:44



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Du hattest mir ja gestern schon all meine Fragen beantwortet. Das was ich mache gehört nicht zum Beherbergungswesen. Aber da meine Fragen ja schon beantwortet sind ist es jetzt ja auch unnötig das noch genauer zu erläutern. Wie gesagt, danke für eine Mühe.

von Anja9786 am 11.02.2017, 13:11



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Ambulant unterstütztes Wohnen in Wohngruppen und Einrichtungen zählt arbeitsrechtlich zum Beherbergungswesen, genauso wie die Tätigkeit in Alten- und Pflegeheimen. Für Schwangere ist Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt. Mit der Neuregelung des Mutterschutzrechts dieses Jahr wird auch ambulante Pflege, (unterwegs von Haus zu Haus) sonn- und feiertags sowie bis 22 Uhr mit Einwilligung der werdenden Mutter erlaubt sein. https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/21011

Mitglied inaktiv - 11.02.2017, 13:26



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Dein Nutzername bestätigt wirklich alles, was du hier tust. Kravall machen, auf Streit und Auseinandersetzung aus sein; Ich beleidige niemanden - du schon. Deine Motivation kann ich nicht nachvollziehen. Frau Bader bestätigt fast in allen Fällen was ich zur Sache schreibe - das kann jeder nachlesen. Oftmals verwendet sie sogar noch dieselbe Formulierung wie ich zuvor. Dies hier ist ein RECHTS-Forum; ich berate niemandem zum Unrecht und Betrug. Da wo es rechtsmißbräuchlich wird oder schon ist, erlaube ich mir das auch deutlich anzusprechen. Das geht aber nicht immer aus dem Ausgangspost hervor, sondern wird erst im Laufe der Diskussion klarer. Teilweise berate ich aber auch dahingehend, was der Karriere/dem Arbeitsklima nützlich ist und was nicht. Im übrigen erinnere ich an die Nutzerbedingungen Punkt Foren http://www.rund-ums-baby.de/nutzungsbedingungen.htm "Es dürfen keine Inhalte ... verbreitet, .. werden, die anwendbares Recht, verletzen oder beeinträchtigen können und/oder ... beleidigend, diffamierend, .. oder als sonst verwerflich anzusehen sind." Demnach darf hier niemand zum Betrug von Kassen, zum Gebrauch gefälschter ärztlicher Atteste und ähnlichem anstiften. Ich finde es inaktzeptabel, dass entsprechende Beiträge nicht gelöscht und diejenigen, die dazu anstiften, nicht abgemahnt/gesperrt werden.

Mitglied inaktiv - 12.02.2017, 13:39



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

1. heißt es krawall und nicht kravall 2. hab ich dir schon mal erklärt, daß der nick aus etwas ganz anderem entstanden ist und zwar zu einer zeit, als du noch mit trommeln um den christbaum gelaufen bist 3. lese und schreibe ich hier ebenso lange 4. habe ich in meinem anderen posting in diesem strang genau erklärt, was ich an dir unmöglich finde. wenn du das nicht verstehst, kann ich dir auch nicht helfen, aber ich bin geduldig und werde nicht müde, darauf hinzuweisen 5. weiß ich nun immer noch nicht, was ein arbeitsschutzamt ist und was dir in deinem leben so schlimmes widerfahren ist, daß du überall lug und betrug witterst....

Mitglied inaktiv - 12.02.2017, 14:03



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Uriah ist der gehörnte Ehemann aus der Bibel. Da bekommt Deine verbiesterte Verbitterung ja gleich eine Erklärung.....

von Strudelteigteilchen am 12.02.2017, 14:26



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

du hast recht, vielleicht ist das uriah auch ein mann (und ag) und ist einfach sauer, daß frauen schwanger werden können und dann ein bv bekommen.... (ich hatte übrigens auch mal eins und wurde dann woanders eingesetzt, i kenn mi aus :-)

Mitglied inaktiv - 12.02.2017, 14:31



Antwort auf: Was steht mir im Beschäftigungsverbot zu und wie wird es nun berechnet?

Ich hatte auch ein Teil-BV, ist aber 16 Jahre her und Chef sowie Kollegen waren sehr verständnisvoll. Alle Beteiligten - Chef, Kollegen, Personalabteilung, Arzt, Krankenkasse und ich - gingen einfach davon aus, daß keiner keinen über den Tisch ziehen will und man gemeinsam eine Lösung findet, die für alle paßt. So eine Atmosphäre kennt das Uriah anscheinend nicht, sonst müßte es nicht jedem böse Absichten unterstellen.

von Strudelteigteilchen am 12.02.2017, 14:52



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