Sehr geehrte Frau Bauer,
Ich stehe kurz vor der Entbindung.Das Baby ist schon über Termin. Mein Mann hat bei seinem Arbeitgeber den ersten Monat nach Geburt des Kindes Elternzeit beantragt. Nun so kurz vorher verlangt sein Chef, dass er Elternzeit nach dem kalendermonat, also ab dem 1.5.16 beantragen soll und nicht nach dem Lebensmonat des Kindes und lässt nicht mit sich reden. Kann er das verlangen? Und wenn mein Mann wirklich Elternzeit nach Kalendermonat nehmen würde, wie würde das mit der elterngeldhöhe laufen?
Können Sie uns das an dem Beispiel verdeutlichen wenn das Baby am 27.4 zur Welt kommen würde?? Für welchen Zeitraum würde er Elterngeld bekommen und würden "leerzeiten" entstehen?
Ganz herzlichen Dank schon im Voraus für Ihre Mühe
von
danka
am 20.04.2016, 13:39
Antwort auf:
Was passiert wenn der Vater Elternzeit nach Kalendermonate nicht nimmt??
Hallo,
da hat der Ag keinen Anspruch drauf. Ihr Mann sollte nach der Geburt verbindlich die EZ nach Lebensmonaten beantragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.04.2016
Antwort auf:
Was passiert wenn der Vater Elternzeit nach Kalendermonate nicht nimmt??
Kann der Chef nicht verlangen.
Alternativ kann er sonst vielleicht den 2. und 3. Lebensmonat nehmen ?
Für das Elterngeld müssen es komplette zwei Lebensmonate sein, sonst gibt es kein Geld.
von
Sternenschnuppe
am 20.04.2016, 14:04
Antwort auf:
Was passiert wenn der Vater Elternzeit nach Kalendermonate nicht nimmt??
Chef hat gar kein Mitsprachrecht bei der Frage wann man Elternzeit nimmt. der AG muss das so akzeptieren.
Fraglich ist halt, was ist nach der Elternzeit. Das Verhältnis Angestellter und Chef dürfte ja dann nicht gerade besser werden.
Und dem Chef würde ich mal erklären das man nur Elterngeld bekommt wenn man eben Lebensmonate nimmt. Wenn er darauf besteht das ihn das nicht interessiert, dann soll er halt den Verlust entsprechend bezahlen. Notfalls würde ich ihm mal die Broschüre Elternzeit und Elterngeld in die Hand drücken.
Mitglied inaktiv - 20.04.2016, 19:34
Antwort auf:
Was passiert wenn der Vater Elternzeit nach Kalendermonate nicht nimmt??
Wegen Beispiel, wenn Kind am 27ten kommt, dann beginnt der Lebensmonat immer am 27ten und endet am 26 des darauf folgenden Monats. Lebensmonat 1 wäre dann 27.04-26.05, der 2te Lebensmonat 27.05-26.06 usw.
Wenn der AG richtig mies ist, würde ich ihm anbieten das Papa dann in der Zeit zwischen dem 27.04-31.05 Teilzeit bis zu 30 Std die Woche arbeitet. Um bei dem übrigen "Beispieldatum" zu bleiben. Dann würde das Einkommen zwar beim Elterngeld mit berücksichtigt werden, aber es wäre ja evtl ein Kompromiss mit denen alle leben könnten. Wobei mal ehrlich, in der Regel ist Mann an dem Geburtstag eh kaum arbeiten weil er mit im KH ist. Der Tag fällt also eh eher weg.
Mitglied inaktiv - 20.04.2016, 19:40