Guten Abend Frau Bader, Habe bei meinem Arbeitgeber einen unbefristeten Vertrag. Da ich mit meinem ersten Sohn schwanger war habe ich eine Elternzeit von 2 Jahren beantrag.Soweit so gut. Da auf der Arbeit zu wenig Personal war bekam ich einen Zusatzvertrag für die Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Dieser läuft dieses Jahr aus. Nun hab ich die Möglichkeit Vollzeit zu Arbeiten oder das 3. Jahr Elternzeit zu beantragen und zu Hause zu bleiben oder weiter auf Teilzeit (wenn AG zustulimmt) zu Arbeiten oder??? Generell tritt doch nach der unterschriebenen Elternzeit (bei mir 2 Jahre) dann der Vollzeitvertrag in Kraft oder??? Bin nun wieder Schwanger und mein AG will das ich nach Ablauf des Teilzeitvertrags zu Hause bleibe darf er das obwohl ich nur 2 Jahre beantragt habe und nicht 3 ??!!?! LG und herzlichen Dank
von NT89 am 01.09.2015, 22:20