hallo frau bader. ich habe im mai 2014 mein schatz entbunden und bin an 4.4 in mutterschutzurlaub gegangen.hatte jedoch ab 3.2.ein arbeitsverbot da die rahmenbedingungen bei mein arbeitgeber nicht geschaffen waren bis zum mutterschutz zu arbeiten.meine frage ist: wieviel urlaubsanspruch habe ich für 2014 sonst jährlich 27tage und wie ist er zu gewähren kann er nach erziehungsurluab genommen werden oder ausgezahlt?oder verfällt er gänzlich? vielen dank für ihre info denn bei mein arbeitgeber bekomme ich dazu keine korrekten aussagen musste schon mein gehalt nachlaufen weil ich ja arbeitsverbot hatte. danke
von irmschen am 20.01.2015, 22:33