Hallo,
folgender Fall ist mir Unklar und ich habe leider keine definitive Antwort bis jetzt gefunden. Ich hoffe Sie können mir hier weiter helfen.
Ab dem 04.11.17 bis zum 03.01.18 habe ich, auf bereits von meinem aktuellen AG genehmigt, Elternzeit beantragt und für diesen Zeitraum auch von der Elterngeldstelle das Elterngeld genehmigt bekommen.
Was würde passieren würde ich vor diesem Datum den aktuellen AG kündigen oder gekündigt werden?
Was passiert mit der Elternzeit/Elterngeld sollte ich bis zum 04.11 eine neue Stelle antreten?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort, die aufgrund der doch recht einfachen Fragen doch recht komplex ist.
Vielen Dank
von
PapaBert
am 07.06.2017, 12:15
Antwort auf:
Was passiert mit der Elternzeit/Elterngeld bei vorheriger Kündigung
Hallo,
mit dem Vertrag endet auch der Antrag. Müssten Sie bei einem neuen AG neu beantragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.06.2017
Antwort auf:
Was passiert mit der Elternzeit/Elterngeld bei vorheriger Kündigung
Wenn du kündigst: ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Beim neuen Arbeitgeber (falls du eine neuen Stelle findest) hast du keine Elternzeit, da nicht beantragt worden.
Das Elterngeld läuft prinzipiell weiter, aber die Einkünfte aus der neuen Tätigkeit werden auf das Elterngeld angerechnet, und somit kann das Elterngeld evtl ganz wegfallen.
Mitglied inaktiv - 08.06.2017, 08:42