Hallo Frau Bader, derzeit bin ich in Elternzeit von meinem 1. Kind (beantragt 05.01.2014 bis 04.01.2016) und habe noch 8 Tage Resturlaub, den ich im Anschluß nehmen wollte. Jetzt bin ich wieder schwanger (ET 29.03.2015) und plane die Elternzeit von Kind 1 mit Beginn des MuSchu von Kind 2 (13.02.2015) zu beenden. Was passiert in diesem Falle mit meinem Resturlaub? Verliere ich diesen Anspruch? Wen muss ich über die Beendung der Elternzeit von Kind 1 wann genau informieren? Was passiert mit dem 2.Monat Elternzeit meines Mannes, der derzeit für den Zeitraum vom 05.02.2015 bis 04.03.2015 geplant und beim AG sowie der Elterngeldstelle gemeldet ist? Verliert er diesen Anspruch, wenn ich meine Elternzeit zum 13.02.2015 beende? Hätte er das Recht seinen Elternzeitmonat nach vorn (05.01.2015 bis 04.02.2015) zu verschieben? Wen muss er in diesem Falle wann genau informieren? Vielen herzlichen Dank im Voraus. Ich hätte nicht gewusst, wo ich sonst diese Fragen hätte stellen können, da ich von meinem AG bisher eher dürftig beraten worden bin. Beste Grüße Tine
von schutin am 25.10.2014, 00:04