Sehr geehrte Frau Bader, bin seit 14.03.16 im BV. ET ist im Oktober 2016. Habe bis dahin noch keinen Urlaub genommen. Was passiert mit meinem gesamten Jahresurlaub aus 2016?? Verfällt dieser?
von SteffiS85 am 18.08.2016, 11:16
Sehr geehrte Frau Bader, bin seit 14.03.16 im BV. ET ist im Oktober 2016. Habe bis dahin noch keinen Urlaub genommen. Was passiert mit meinem gesamten Jahresurlaub aus 2016?? Verfällt dieser?
von SteffiS85 am 18.08.2016, 11:16
Hallo, denn können Sie nach der Elternzeit nehmen. Liebe Grüße NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2016
Hattest Du ihn schon beantragt und genehmigt? Wenn es keine festen Betriebsferien gibt, dann bleibt der stehen bis inklusive dem Jahr nach der Elternzeit.
von Sternenschnuppe am 18.08.2016, 11:21
Nein, ich hatte keinen Urlaub beantragt im Vorfeld. Heißt das, ich könnte den Urlaub aus 2016 ans Ende der Elternzeit stellen?
von SteffiS85 am 18.08.2016, 11:24
Ja, wenn der AG das genehmigt ja. Empfehle aber nicht alles zu nehmen dann. Gerade wenn die Kinder neu in Betreuung sind und neue Viren etc. kennenlernen, ist es immer gut noch einen Puffer zu haben.
von Sternenschnuppe am 18.08.2016, 11:27
Du schreibst dass der Urlaub bis inklusive einem Jahr nach Elternzeit stehen bleibt. Ist es egal ob 1 Jahr oder 2 Jahre Elternzeit?
von SteffiS85 am 18.08.2016, 11:45
Ja, das ist egal. Auch nach 3 Jahren noch oder nach mehr wenn ein weiteres Kind dazwischen kommt.
von Sternenschnuppe am 18.08.2016, 11:49
Betriebsferien, sowie beantragter und genehmigter Urlaub hätten m.E. ebenfalls keine Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch gehabt. Die Zeiten des BV gelten als Beschäftigungszeiten. Mit Neufassung des § 17 MuschG (2002) hat der Gesetzgeber eine neue urlaubsrechtliche Sondervorschrift für schwangere Frauen und Mütter geschaffen. Das alte Leistungsstörungsrecht nach dem BGB greift hier also nicht mehr. § 17 MuschG wäre in diesem Zusammenhang als Parallelnorm zu § 9 BurlG zu betrachten. Und hier gilt: wird ein AN während der Betriebsferien krank, ist dieser Urlaub nach zu gewähren: https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/betriebsferien-und-urlaubsgewaehrung-praxisprobleme-und-sonderfae_218_78318.html
von Behnke am 18.08.2016, 16:21
meine chefin möchte immer den gesamten urlaub verplant haben am anfang des jahres und lässt sich das auch mit geplant und genehmigt untrrsvhreiben. hab ich während eines bv dann trotzdem noch urlaubsanspruch?? danke
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