Was passiert mit Resturlaub und Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was passiert mit Resturlaub und Elternzeit?

Hallo Frau Bader, ich befinde mich für insgesamt zwei Jahre in Elternzeit. Nach 12 Monaten Elternzeit möchte ich in Teilzeit (25 Std. an 4 Tagen) wieder arbeiten. Hier meine Fragen: 1. Was mache ich mit meinem Resturlaub? Am liebsten würde ich die Urlaubstage vor Beginn der Teilzeittätigkeit nehmen. Meine Elternzeit möchte ich dafür aber ungerne beenden. Kann man die Elternzeit unterbrechen, also Urlaub nehmen und anschließend wieder in Elternzeit mit Elternteilzeit sein? Wenn ja, wie geht das formell? Oder können die Urlaubstage, die aus einer Vollzeit-Tätigkeit stammen, an die Teilzeitarbeit angepasst werden? Wie vielen Urlaubstage wären das in Teilzeit bei 9 Urlaubstagen aus der Vollzeit-Arbeit? 2. Was würde mit meinem Resturlaub passieren, wenn ich während der aktuellen Elternzeit erneut schwanger werden würde, von der ersten Elternzeit also in den nächsten Mutterschutz und die nächste Elternzeit gehen würde? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Beste Grüße, Anna

von Anna_1982_2016 am 28.11.2016, 12:27



Antwort auf: Was passiert mit Resturlaub und Elternzeit?

Hallo, 1. problem ist, dass der Urlaub in VZ ausgezahlt wird - und dann sind Sie nicht in EZ 2. Kann man aufheben Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2016



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