Frage:
Was macht am meisten Sinn, um beim 2. Kind ein günstiges Elterngeld zu haben.
Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe für 2 Jahre Elternzeit eingereicht bei meinem Arbeitgeber. Während der Schwangerschaft habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Mein Kind ist jetzt 10 Monate alt. Wir haben noch einen Kinderwunsch. Jetzt überlege ich, was ich mache, damit das Elterngeld möglichst hoch ist beim 2. Kind. Eigentlich wollte ich zu Hause bleiben bei meinem Kind. Wenn ich jetzt schwanger werden würde, ist das Elterngeld dann so hoch wie beim 1. Kind? Oder wie dicht müssen die Geburten aufeinander folgen?
Sollte ich versuchen, vorzeitig bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit zu beenden, kurz arbeiten und dann sagen, dass ich schwanger bin, um ins Beschäftigungsverbot zu kommen? Herzlichen Dank im Voraus!
von
Joafale
am 13.02.2017, 14:19
Antwort auf:
Was macht am meisten Sinn, um beim 2. Kind ein günstiges Elterngeld zu haben.
Hallo,
um das volle Elterngeld wie beim ersten Kind zu bekommen, müssen Sie zwölf Monate Vollzeit gearbeitet haben. Ausgeklammert werden die Monate, die sie beim ersten Kind Elterngeld bekommen haben. Da bleiben ja aber nur noch zwei.
Das mit dem Beschäftigungsverbot verstehe ich nicht. In der Elternzeit spielt das keine Rolle.
Es ist auch nicht möglich, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um in ein Beschäftigungsverbot zu gehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2017
Antwort auf:
Was macht am meisten Sinn, um beim 2. Kind ein günstiges Elterngeld zu haben.
Du müsstest in zwei Monaten bereits im neuen Mutteeschutz sein.
Klappt also nicht.
Elternzeit beenden um ein BV abzugeben wäre Betrug und fliegt sofort auf bei der Krankenkasse.
Fazit: Betreuung organisieren, nach der Elternzeit Vollzeit anfangen und dann erst schwanger werden.
von
Sternenschnuppe
am 13.02.2017, 14:29
Antwort auf:
Was macht am meisten Sinn, um beim 2. Kind ein günstiges Elterngeld zu haben.
zum glück ist es sehr verschärft worden das gesetzt fürs BV. ich finde es schon frech, auf ein BV zu spekulieren und nur des geldes wegen ein kind in die welt zu setzen. so wie dein plan ist ist es betrug. das geht zum glück nicht. erstmal regulär arbeiten un dann schwanger werden. zwei kinder sind anders als eins. mir fehlen irgendwie die worte, dass ein kind so geplant wird, mit betrugsversuch und möglichst viel geld...sorry...
von
mellomania
am 13.02.2017, 22:10
Antwort auf:
Was macht am meisten Sinn, um beim 2. Kind ein günstiges Elterngeld zu haben.
Das mit dem BV verstehe ich jetzt auch nicht so richtig...?! BV ist ja nicht automatisch mit Schwangerschaft verknüpft?
Aber natürlich kannst du schwanger werden, wann du willst :). Und wenn ihr eh einen kurzen Abstand plant, ist es meines Wissens mit dem Elterngeld so:
Monate des Bemessungszeitraumes (von Kind 2), die in Elternzeit mit Anrecht auf Elterngeld fallen (sprich generell die Elternzeitmonate 1-12 - in deinem Fall maximal 2!) werden "gestrichen" und es wird das Einkommen von vor Kind 1 dafür eingesetzt. Da du aber in den Monaten der Elternzeit 13 - 24 keine Einkommen hast (? oder?) steht dir hier nur der Elterngeld - Mindestsatz plus Geschwisterbonus zu. Es macht also Sinn, wenn ihr auf dein Einkommen angewiesen seid, dass du vor der Geburt von Kind 2 arbeitest. Sollte dann aus gesundheitlichen Gründen ein BV ausgesprochen werden, wird ja dann mW dein Gehalt trotz BV zugrunde gelegt. Aber das kann man ja vorher nicht planen?
Andere Möglichkeit, die mW möglich gewesen WÄRE :): Das zweite Kind bekommen, bevor das erste Kind 1 ist. Dann fallen alle Monate des Bemessungszeitraums in den Elterngeldbezug und dir steht sofort im Anschluss an Elternzeit 1 wieder dasselbe Elterngeld plus Geschwisterbonus zu....hab ich zumindest so verstanden.
:)
Viele Grüße
von
maiju
am 14.02.2017, 00:47
Antwort auf:
Was macht am meisten Sinn, um beim 2. Kind ein günstiges Elterngeld zu haben.
Hallo!
Hast du denn dein Elterngeld auch auf 2 Jahre gesplittet? Dann wäre das doch alles perfekt, wenn ich das richtig sehe, oder?
Wenn du das nicht getan hast, könntest du die verbleibenden 2 Monate auf 4 verteilen, dann wärst du dem "mehr Elterngeld" schon mal näher.
Ich verstehe nicht, dass sich manche Leute hier so über das Beschäftigungsverbot aufregen...
Es gibt Berufe in denen einfach automatisch schwanger=Beschäftigungsverbot gilt. Ob die Schwangere will oder nicht. Ich wollte damals nicht und habe geklagt gegen das Beschäftigungsverbot und habe verloren.
Kann man nicht mit seinem Chef reden, dass man es sich anders überlegt hat und gerne nach einem Jahr wieder arbeiten möchte? Ist natürlich auf das Wohlwollen des Chefs zu hoffen...
LG und viele Erfolg...
Ha... da fällt mir noch etwas ein... suche dir etwas minimales Selbständiges :-) dann wird immer ein volles Kalenderjahr genommen. Jahre in denen Elterngeld bezogen wurde fallen raus, so dass es passieren kann, dass der Bezugszeitraum ein paar Jahre dann zurück liegt.
von
Flix14
am 13.03.2017, 09:41