Hallo Frau Bader, ich brauche für meinen Sohn einen Kinderreisepass. Mein Exmann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Beim Amt sagte man mir, der Vater müsse unterschreiben. Ich sehe das etwas anders, weil ich mir die Allgemeinen Vorschriften zur Durchführung des Passgesetzes Ziffer 6.1.3.4 durchgelesen habe und es so verstanden habe, dass es nicht notwendig ist. Nun ja, sie wollen sie trotzdem. Das Problem ist, dass ich mit meinem Exmann seit 4 Jahren kaum Kontakt habe. Er sich seit diesen 4 Jahren nicht um die Kinder kümmert und auch nicht zahlt. Eine Adresse oder Telefonnummer habe ich nicht, nur eine alte Emailadresse. letzte Woche Donnerstag habe ich ihn wegen der Unterschrift angeschrieben. Er antwortete sogar und sagte, er schickt seine Einverständniserklärung mit Kopie des Ausweises ans Amt. Ist noch nicht geschehen und er antwortet auch nicht mehr auf meine emails. Jetzt frage ich mich wie lange ich warten muss bis ich damit zum Gericht kann. Können Sie mir etwas dazu sagen? Danke
von Helena83 am 10.03.2015, 21:50