Ich war im Krankengeldbezug und bin Schwanger geworden und dann wieder arbeiten gegangen. Dann hat mir aufgrund der hohen Arbeitsbelastung und daraus resultierenden Gefaehrdung fuer mein Baby, meine Frauenärztin nach ca. 2 Wochen ein individuelles medizinisches Beschäftigungsverbot ausgesprochen. MEINE Frage ist nun was ist die BMG gem 11 MuschG da ich ja die letzten 13 Wochen vorher nur Krankengeld erhalten habe, was kein Gehalt ist. Bekomme ich dann gar nichts? Der Krankengeldbezug hatte nichts mit der Schwangerschaft zu tun und ich bin wieder voellig genesen.
von Zwirps am 15.10.2016, 09:48