Frage: was heißt den "EU" ??

Hallo sie schrieben: Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. aber was ist denn EU? Und welche Gesetze gibt es die das belegen? Mein Arbeitgeber (Pflegeheim) benötigt wahrscheinlich was schriftliches, da er sich gerne raus redet (und man muss wirklich mit Fakten kommen) und eigenständige Gesetze entwickelt und es ist schwierig als "Leihe" dagegen an zu gehen... Danke

von Ylva83 am 22.01.2015, 17:25



Antwort auf: was heißt den "EU" ??

Steht im Mutterschutzgesetz.

von Sternenschnuppe am 22.01.2015, 17:53