Hallo Frau Bader,
Mein Mann ist Unterhaltspflichtig für 2 Kinder (7-10) aus vorheriger ehe. Bei der Berechnung hatte er Steuerklasse 1 und einen Verdienst von 2.400 €.
Wir haben dieses Jahr geheiratet und haben ein gemeinsames Kind bekommen. Er hat nun Steuerklasse 3 und verdient 2.900 € und ich bin in Elternzeit. Wir haben es der Ex und dem JA mitgeteilt dass sich was geändert hat und eine Neuberechnung stattfinden muss. Leider reagiert die Ex seit Monaten nicht darauf und das JA meint die neuberechnung könne nur über die Ex erfolgen.
Können sie abschätzen ob und wie viel sich am Unterhalt für die Kindee ändert? Falls sich der Unterhalt erhöht müssen wir dann irgendwann mal die Differenz zurückzahlen? Was ist wenn der Betrag jetzt niedriger ist?
Wer kann die Unterlagen bei der Ex anfordern? Was für kosten könnten auf uns zukommen wenn wir einen Anwalt einschalten zur Neuberechnung? Wir gehen davon aus dass die Ex einen Wohnvorteil hat und keine Miete zahlt. Wird sowas bei der Neuberechnung festgestellt und miteinbezogen?
Vielen Dank schon mal.
von
Jade04
am 15.08.2014, 09:19
Antwort auf:
Was ändert sich am unterhalt?
Hallo,
bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2014
Antwort auf:
Was ändert sich am unterhalt?
Dann muss er das von einem Anwalt machen lassen.
Bei dem Netto mehr rutscht er in eine neue Spalte und kann dennoch locker alle 3 Kinder bedienen.
Was sagt die Ex denn wenn er sie anspricht wenn er die Kinder holt ?
Wenn es keinen Titel gibt ist sie allerdings in der Pflicht sein Einkommen zu prüfen alle 2 Jahre.
Da muss dann auch nix nachgezahlt werden.
Wie sie wohnt und was für Geld sie hat ist egal, ihr Einkommen oder ihre Ausgaben haben mit dem Kindesunterhalt nix zu tun.
von
Sternenschnuppe
am 15.08.2014, 13:40
Antwort auf:
Was ändert sich am unterhalt?
Danke für die zügige Antwort. Wir haben sie persönlich darauf angesprochen und sie weigert sich es ändern zu lassen. Ich verstehe ihre Reaktion nicht, da er jetzt doch mehr verdient. Eigentlich müsste sich doch für sie nicht viel ändern oder? Kriegt sie dadurch weniger dass wir verheiratet sind und ein gemeinsames Kind haben? Mein Mann hat wohl den Titel. Was können sie uns raten? Wenn wir das über einen Anwalt ändern lassen wer muss am Ende für diese Kosten aufkommen? Ergeben sich schwerwiegende Nachteile wenn es nicht geändert wird?
von
Jade04
am 16.08.2014, 07:28
Antwort auf:
Was ändert sich am unterhalt?
Sein Netto langt locker für 3 Kinder.
Ich würde da gar nix weiter machen.
Wer kein Geld will ....
Konsequenzen drohen auch nicht.
Er hat es gemeldet, damit ist sie am Zug.
Macht sie nix, dann ist das ihre Entscheidung.
von
Sternenschnuppe
am 16.08.2014, 09:29