Hallo Frau Nicole Bader,
am 01.01.2015 habe ich angefangen in einem neuem Altenhein als Pflegefachhelferin zu arbeiten. Ich habe 4 Tage gearbeitet und dann würde eine Schwangerschaft festgestellt. Und am 05.1.15 habe ich es meinem AG gesagt und er meinte ich bin ja schwanger und nicht krank. Ich soll mich nicht so anstellen. Ich leide an schwere Übelkeit und Müdigkeit. Warum gibt mir der AG kein Gefahrenbelehrung? Ich bin zwar bis 25.01.15 krank geschrieben. Aber trotzdem ist es seine Aufgabe ooder nicht?
von
Inna89
am 19.01.2015, 18:47
Antwort auf:
Warum hat mir mein Arbeitgeber kein Gefahrenbelehrung gegeben?
Hallo,
die Frage ist, was Sie dort für Tätigkeiten ausüben. Wenn Sie schwer heben oder sich ständig bücken müssen, haben Sie Anspruch auf ein Beschäftigungsverbot. Klären Sie das mit dem Gewerbeaufsichtsamt, wenn dies nichts bringt, mit Ihrem Frauenarzt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2015
Antwort auf:
Warum hat mir mein Arbeitgeber kein Gefahrenbelehrung gegeben?
Und woher soll eine Anwältin wissen, warum du die Belehrung von deinem AG nicht bekommen hast?
Auf die Übelkeit müsste er schon Rücksicht nehmen, aber Müdigkeit ist bei weitem kein Grund, um da eine besondere Behandlung während der Schwangerschaft zu bekommen ;)
von
-chOcO-
am 19.01.2015, 19:32