Wann muss spätestens die Kündigung beim Arbeitgeber vorliegen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann muss spätestens die Kündigung beim Arbeitgeber vorliegen?

Hallo Frau Bader, Wann muss ich fristgerecht kündigen, wenn die Elternzeit am 16.6.2015 endet? Waren doch drei Monate vorher. Doof gefragt, wäre der Termin dann der 16.3. oder 31.3.? Vielen Dank im Voraus.

Mitglied inaktiv - 22.09.2014, 11:39



Antwort auf: Wann muss spätestens die Kündigung beim Arbeitgeber vorliegen?

Hallo, auf den Tag genau 3 Monate! Also 16.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2014



Antwort auf: Wann muss spätestens die Kündigung beim Arbeitgeber vorliegen?

Welche Kündigungsfrist steht denn im Arbeitsvertrag? 3 Monate zum Monatsende oder 3 Monate? Ausserdem: du darfst auch VOR dem letzten fristgerechten Tag die Kündigung zum 16.6. einreichen. Das könntest du bspw. am 31.12. erledigen.

von Pamo am 22.09.2014, 12:30



Antwort auf: Wann muss spätestens die Kündigung beim Arbeitgeber vorliegen?

Der 16.3., wenn Du Dich auf das Sonderkündigungsrecht beziehst. Es schadet aber keinem, wenn die Kündigung schon vorher beim AG ist. Nur zu spät ist doof.

von Strudelteigteilchen am 22.09.2014, 13:30



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