Hallo Frau Bader,
bei mir im Unternehmen kommt es zu strukturellen Veränderungen (Anfang 2015). Mit dieser Änderung, gehen auch personelle Veränderungen einiger Mitarbeiter einher, darunter auch meine Stelle. Einige Mitarbeiter wurden automatisch versetzt, andere wiederum erhalten neue Angebote/Positionen im Unternehmen, denen sie erst einmal zustimmen müssen. Ich habe ein Angebot erhalten. Die Stelle wäre ab dem 01.01.2015, vereinbart haben wir (Ende August), dass ich mich innerhalb von 4-5 Wochen entscheiden muss.Wenn ich den Job will, dann hab ich ihn. Nun bin ich der 9.-10. SSW (Stand heute) und bin in einer Woche für 3 Wochen im Urlaub. Eigentlich würde ich gerne mit der Mitteilung warten wollen, bis die 12. SSW vorüber ist, die ist nun im Urlaub. Ich bin mir nicht sicher, ob ich meine SS vor meinem Urlaub mitteile oder nach meinem Urlaub (dann bin ich allerdings ca. in der 14./15. SSW). Kann es Auswirkungen auf meinen Job haben? Können Sie dann das Angebot wieder zurückziehen? Wäre es schlau, den Job schon vor meinem Urlaub anzunehmen und denen auch in dem Gespräch über meine SS mitzuteilen oder sollte ich erst den Job vor meinem Urlaub annehmen und nach meinem Urlaub (dann sind die 12 Wochen vorüber) meine Schwangerschaft mitteilen? Oder soll ich beides nach meinem Urlaub machen, also Job annehmen und über SS mitteilen?
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus,
Freundliche Grüße
von
Hamburg14
am 05.09.2014, 15:53
Antwort auf:
Wann muss ich den AG bei Veränderungen im Unternehmen von meiner SS mitteilen?
Hallo,
leider schreiben Sie nicht, ob Sie den Job wollen oder nicht.
Auch weiß ich nicht, ob der Ag eine Änderungskündigung ausspprechen will oder das ganze einvernehmlich geregeltw erden soll.
Wenn Sie noch nicht zugestimmt haben, kann der Ag das zurücknehmen,w enn er sich nicht gebunden hat (schriftlich etc).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.09.2014
Antwort auf:
Wann muss ich den AG bei Veränderungen im Unternehmen von meiner SS mitteilen?
Hallo,
ja, ich möchte das Angebot definitiv annehmen. Bisher wurde noch keine schriftliche Vereinbarung getroffen. Mir wurde nur mündlich mitgeteilt, dass ich automatisch versetzt werden würde. Wäre es vllt. sinnvoll, wenn ich vor meinem Urlaub mit dem zukünftigen Vorgesetzten eine schriftliche Vereinbarung über die Versetzung ab 1.1.2015 festhalte? Und nach meinem Urlaub dann über die SS informiere?
Habe ich es richtig verstanden, dass eine mündliche Zustimmung immer rückgängig gemacht werden kann? Denn bislang habe ich nur eine mündliche Zusage.
Vielen Dank und viele Grüße,
Hamburg14
von
Hamburg14
am 08.09.2014, 12:07
Antwort auf:
Wann muss ich den AG bei Veränderungen im Unternehmen von meiner SS mitteilen?
Hallo Frau Bader,
noch eine Frage:
ich habe gelesen, dass man über die gesamte SS und 4 Monate nach der Entbindung Kündigungsschutz genießt. Wie ist das mit der Elternzeit? Wenn ich beispielsweise 2 Jahre beantrage, habe ich dann auch für die gesamte Elternzeit von 2 Jahren Kündigungsschutz, solange das Unternehmen nicht insolvent geht?
Viele Grüße
Hamburg14
von
Hamburg14
am 08.09.2014, 14:28