Hallo Frau Bader,
ich bin bis 19.06.2014 in Elternzeit und bin nun wieder achwanger.(29.ssw)
mein jetziger Mutterschutz fängt am 23.05.14 an und Elternzeit(die noch jetzt läuft) endet am 19.06.2014.
wie läuft das jetzt ab?
1)Habe ich Anspruch über Mutterschutzgeld? Also muss der AG mir auch einen Teil überweisen? Ich bin noch ganz normal eingestellt..
2)wann muss ich elternzeit beenden?
3) kann mein Arbeitgeber mich jetzt kündigen oder bin ich wieder im Schutz?
vielen dank für Ihre Antwort ;)
Schöne grüße
von
TinaTuna
am 15.04.2014, 20:40
Antwort auf:
wann elterngeld kündigen-schwanger in elternzeit
Hallo,
Sie beenden die erste EZ am Tag vor Beginn des Mutterschutzes, bekommen das volle MG und haben Kuendigungsschutz
Liebe Gruesse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2014
Antwort auf:
wann elterngeld kündigen-schwanger in elternzeit
Von welchem Lohn geht man dann bei erneuter ELterngeld aus?
von
TinaTuna
am 15.04.2014, 20:49
Antwort auf:
wann elterngeld kündigen-schwanger in elternzeit
Hallo
1. ja, wenn Du Deine Elternzeit beendest
2. zum Tag vor dem neuen Mutterschutz
3. nein, schwanger = Kündigungsschutz
Zu Deiner Ergänzung müsste man wissen wie alt das erste Kind ist.
Alles echtes Elterngeld bis zum ersten Geb. wird durch alten Lohn ersetzt.
Alles ab dem 13. Lebensmonat zählt das was Du an Einkommen hattest durch arbeiten.
Die 12 Monate vor neuem Mutterschutz zählen.
von
Sternenschnuppe
am 15.04.2014, 21:38
Antwort auf:
wann elterngeld kündigen-schwanger in elternzeit
Oh vielen lieben Dank für deine Antwort ;) sehr lieb!!
also mein Sohn ist jetzt 10Monate alt..(im juni 2013 geboren) und Elternzeit habe ich für ein Jahr beantragt.. also bekomme ich seit 10 Monaten Elterngeld.
Was heisst das jetzt für mich? Nimmt man 67prozent von elterngeld oder von meinem Lohn vorm Elterngeld?
Lieben Dank ;**
von
TinaTuna
am 16.04.2014, 10:07
Antwort auf:
wann elterngeld kündigen-schwanger in elternzeit
67% von alten Lohn
Dazu kommen dann noch vom errechneten Elterngeld 10% obendrauf jeden Monat als Geschwisterbonus.
Wenn Du Deine Elternzeit beendest ( was finanziell Sinn macht, dann musst Du das der Elterngeldstelle aber melden, da Du dann ja wieder Lohn hat ( Mutterschaftsgeld ) und nicht mehr in Elternzeit bist.
Daher gibt es in der Mutterschutzzeit kein Elterngeld.
Finanziell ist das Mutterschutzgeld ja aber mehr.
von
Sternenschnuppe
am 16.04.2014, 14:25