Frage:
Wann den Arbeitgeber informieren?
Hallo.
Ich bin jetzt gerade in SSW 5+1, ich war am Mittwoch Nachmittag schon beim Frauenarzt. Sie wollte mich sehen um zu schauen ob alles in Ordnung ist. Da ich erst einen Termin Anfang Mai habe. Sie konnte natürlich noch nicht viel sehen. Meine Schwangerschaftstest waren positiv.
Jetzt zu meiner Frage.
Ich müsste im Juni an einem Ersthelfer Kurs für den Betrieb teilnehmen. Das würde meinem Chef allerdings nicht viel bringen wenn ich Ende des Jahres in Mutterschutz und Elternzeit gehe. Soll ich ihn schon vor dem Termin im Mai informieren oder soll ich noch warten bis ich meinen Mutterpass habe?
Oder soll ich evtl. bei meiner Frauenärztin einen früheren Termin zu bekommen, sie wollte mich ja schon eine Woche früher sehen?
Gruß Dartengel
von
Dartengel
am 09.04.2017, 19:03
Antwort auf:
Wann den Arbeitgeber informieren?
Hallo,
es ist sinnvoll, den AG zeitnah zu informieren, wenn ein Verstoss gegen das MuSchG droht. Aber den Kurs kònnen Sie doch mitmachen.
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2017
Antwort auf:
Wann den Arbeitgeber informieren?
Du kannst den AG informieren wann du willst.
Du musst den AG informieren, wenn du etwas aus dem MuSchuG in Anspruch nehmen willst.
Persönlich würde ich erst informieren, wenn es sicher ist, also nach 12 Wochen. Der Kurs verfällt dir und dem AG ja nicht. Du kannst nach deiner EZ immer noch Ersthelfer sein.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 10.04.2017, 00:03
Antwort auf:
Wann den Arbeitgeber informieren?
Das Problem ist wir sind ein sehr kleiner Betrieb und es gehen immer 2 Leute zu dem Kurs. Damit immer jemand da ist der Ersthelfer ist. Nach der Elternzeit werde ich aber auch nicht zurück in den Betrieb können weil er mir keine Teilzeitstelle anbieten kann.
von
Dartengel
am 10.04.2017, 06:37
Antwort auf:
Wann den Arbeitgeber informieren?
Huhu,
Ist es evtl. kurzfristig vor dem Kurs möglich, dass jemand anders für dich einspringt? Den Kursleitern dürfte ja ega sein, wer kommt... Im Juni bist du außerdem schon ziemlich nah bei den 12 Wochen... dann kannst Du es vielleicht ganz offen mit dem Chef besprechen.
Alternativ - vielleicht findest Du einen anderen Grund, weshalb Du nicht zu dem Kurs gehen kannst? 5+1 ist ja tatsächlich noch sehr früh.
Die Interessen des Betriebs mit zu berücksichtigen finde ich gut - Teilzeit oder nicht, man sieht sich immer mindestens zweimal...
Liebe Grüße
von
zweizwerge
am 10.04.2017, 13:28
Antwort auf:
Wann den Arbeitgeber informieren?
Wenn ich den mitmache und dann in Elternzeit für 2 Jahre gehe hat mein Arbeitgeber nichts davon. Er müsste noch jemanden erneut für einen Kurs abstellen, da wir wie gesagt ein kleiner Betrieb sind wäre das nicht gut. Die letzten Jahre hat es immer mein Chef und eine Kollegin gemacht, das wäre ja dann besser. Bei der nächsten Kontrolle wäre ich in der 10 SSW. Da ja noch kein Herzschlag zu sehen war letzte Woche, würde ich mit dem mitteilen noch warten.
Mit dem Mutterschutz gibt es kein Problem.
von
Dartengel
am 11.04.2017, 13:27
Antwort auf:
Wann den Arbeitgeber informieren?
Es ist deine Entscheidung. Du sagst, du willst nach der EZ nicht zurück, willst aber den AG "schützen". Im Endeffekt ist es aber ganz allein deine Entscheidung zu sagen, es ist dir egal, ob du den Kurs "umsonst" machst, weil du danach eh nicht wieder dort arbeitest oder du sagst vor dem Kurs Bescheid. Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen. So ein Ersthelferschein schadet im Endeffekt nix im Lebenslauf und so ein bisschen Erste Hilfe schadet in einem Haushalt mit Kind auch nicht.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 11.04.2017, 22:40
Antwort auf:
Wann den Arbeitgeber informieren?
Ich würde gerne wieder zurück, aber Vollzeit kann ich nicht mehr arbeiten. Da mein Chef keine Teilzeitstelle anbieten kann muß ich wohl oder übel den Betrieb verlassen.
Danke für eure Hilfe
von
Dartengel
am 12.04.2017, 17:40