Hallo,
der ET war der 09.02.16, der Entbindungstermin am 17.01.16. Der Arzt hat eine ärztliche Bescheinigung für die Gewährung von Mutterschaftsgeld bei Frühgeburten ausgestellt. Bis zur Entbindung galt ein Berufsverbot wegen Risikoschwangerschaft. Wie lange gilt der Mutterschutz, bzw., wann beginnt die Elternzeit, wenn 2 Jahre Elternzeit gewünscht wird?
Leider drängt schon jetzt der Arbeitgeber mit fixen Angaben zur Elternzeit…
Vielen Dank
von
Lieselotte1972
am 23.01.2016, 21:33
Antwort auf:
Wann beginnt Elternzeit bei Frühgeburt
Hallo,
3 Wochen eher ein Frühchen? Kann doch nicht sein.
Egal, wenn es denn ein Frühchen ist, verlängert sich der Mutterschutz auf 12 Wo nach der Geburt, insgesamt also 6+12=18 Wochen.
Danach bekommen Sie EG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.01.2016
Antwort auf:
Wann beginnt Elternzeit bei Frühgeburt
Elternzeit ist immer ab Geburt.
Mutterschutz hast Du nun 12 Wochen nach eigentlichem ET.
Was Du vorher verloren hast wird hinten angehängt + die 8 normalen Wochen und die 4 wegen der Frühgeburt.
Elternzeit muss man eigentlich melden 7 Wochen vor Antritt, da wäre also noch reichlich Zeit.
Wenn Du jedoch genau weisst wie Du sie nehmen willst, dann sag ihm doch jetzt schon Bescheid.
von
Sternenschnuppe
am 23.01.2016, 21:53
Antwort auf:
Wann beginnt Elternzeit bei Frühgeburt
Mutterschutz endet damit am 03. Mai.
Zeit es zu melden hättest Du bis 15. März.
Aber wie gesagt, wenn Du es weisst spricht ja nix dagegen.
von
Sternenschnuppe
am 23.01.2016, 21:57