Hallo,
ich möchte während meiner Elternzeit bei meiner jetzigen Firma kündigen, dass ich dies 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit machen muss, weiß ich. Meine Frage: wann muss ich mich arbeitssuchend melden? Wenn ich die Kündigung abgegeben habe oder wenn meine Elternzeit vorbei ist?
Danke
von
Ella86
am 14.03.2015, 14:51
Antwort auf:
Wann arbeitssuchend melden?
Hallo,
am besten unmittelbar nach Kündigung. Es kommt auf den Grund der Kündigung an, rechnen Sie mit einer Sperre
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.03.2015
Antwort auf:
Wann arbeitssuchend melden?
Sobald Du gekündigt hast.
Du wirst aber mit einer Sperre beim ALG rechnen müssen wenn Du selbst kündigst.
von
Sternenschnuppe
am 14.03.2015, 15:16