Liebe Frau Bader,
ich wechsle zum 4.11.15 von Teilzeit auf Vollzeit und mein Mutterschutz beginnt am 27.12.15. Ich habe noch viele Überstunden, die ich auszahlen lassen könnte. In welchem Monat, ist es bezüglich der Höhe des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld für mich finanziell sinvoll meine Überstunden auszahlen zu lassen? Oder spielt es überhaupt keine Rolle, wann und ob ich die Überstunden auszahlen lasse?
Vielen Dank!
von
Tanzmaus_M
am 20.09.2015, 15:09
Antwort auf:
Wann Überstunden auszahlen für mehr Mutterschaftsgeld?
Hallo,
Für die Höhe des Zuschusses ist das Nettoarbeitsentgelt maßgebend, das die Arbeitnehmerin in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist erhalten hat. Bei wöchentlicher Abrechnung setzen Sie das Arbeitsentgelt für die letzten dreizehn Wochen vor Beginn der Schutzfrist an. Hat die Arbeitnehmerin während dieser Zeit Überstunden vergütet bekommen, zählt dies mit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.09.2015