Hallo Frau Bader, ich werde nach Geburt unseres 2. Kindes für 2 Jahre in Elternzeit gehen und möchte danach wieder in Teilzeit (4 bis 5 Std.) arbeiten. In unserem Unternehmen sind allerdings Umstrukturierungen geplant, d. h. evtl. könnte es sogar einen Betriebsübergang geben. Vielleicht bleibt aber auch alles beim Alten - Lage also ungewiss. Ich werde mich zu dem Zeitpunkt auf jeden Fall noch im ruhenden Arbeitsverhältnis (Elternzeit) befinden. Ist es nun sinnvoller, das 3. Jahr auch Elternzeit zu nehmen, aber dann entsprechend meinem Wunsch in Teilzeit oder sollte ich direkt nach 2 Jahren mit Teilzeit ohne Elternzeit wieder anfangen? Wann ist es sinnvoll, den Antrag entsprechend zu stellen und die Stunden genau festzulegen? Schon mit Beantragung der 2jährigen Elternzeit oder erst später zum Wiedereinstieg oder zum Zeitpunkt, wenn Klarheit über die genaue Unternehmenssituation herrscht (ggf. Endes diesen Jahres, spätestens 30.04.15)? Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Viele Grüße!
von
perle02
am 17.08.2014, 22:30
Antwort auf:
Wann Beantragung Teilzeit nach Elternzeit
Hallo,
am besten 3 Jahre EZ nehmen u darin die TZ arbeiten. Und auch am besten frühzeitig den Antrag stellen (wegend er besseren Planung). Außerdem ist der alte AG Ihnen vllt. besser gesinnt, weil er Sie kennt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2014
Antwort auf:
Wann Beantragung Teilzeit nach Elternzeit
Wenn Du vor hast auf teilzeit zu arbeiten, dann auf jeden Fall Elternzeit voll ausschöpfen. Innerhalb der Elternzeit bist du nur extrem schwer kündbar, im falle einer Umstrukturierung würde ich das auf jeden Fall dann bevorzugen.
Ich habe damals das folgenderweise gemacht: 1te Jahr Elternzeit daheim, 2te Jahr in Teilzeit-Elternzeit mit vorraussichtlich 25-30 Std die Woche, 3te Jahr dann nach Absprache. AG kann grob sehen wie der "Fahrplan" ist und genaueres kann man dann absprechen wenn es wirklich soweit ist.
Mitglied inaktiv - 17.08.2014, 23:11
Antwort auf:
Wann Beantragung Teilzeit nach Elternzeit
Hallo, erst mal vielen Dank für die Antworten. Ich hätte jetzt gedacht, wenn mir der alte AG besser gesinnt ist, wäre es günstiger, direkt nach 2 Jahren kompletter Elternzeit im 3. Jahr Teilzeit ohne Elternzeit zu arbeiten, denn der neue AG könnte den Teilzeitwunsch nach der Elternzeit vielleicht ja doch eher ablehnen, da er mich ggf. nicht so gut kennt? Und ich möchte ja grundsätzlich Teilzeit arbeiten.... Oder welchen Vorteil hat das 3. Jahr Elternzeit für mich? (Die Umstrukturierungen sind bis dahin abgeschlossen... Was bedeutet denn, den Antrag "frühzeitig" stellen? Per 01.05.15 finden ggf. die Umstrukturierungen statt - meine 2 Jahre Elternzeit enden am 19.08.16... Vielen Dank im Voraus!
von
perle02
am 19.08.2014, 18:02