Sehr geehrte Frau Bader,
meine Tochter wird bald drei Jahre alt und ich habe die ersten zwei Jahre Elternzeit genommen. Das erst Jahr war ich ganz zu Hause und im zweiten Jahr habe ich in unterschiedlichen Teilzeitgraden gearbeitet. Momentan arbeite ich 80% (knapp 30 Stunden/Woche) ohne Elternzeit.
Ich habe zwei Briefe/Anträge an meinen Arbeitgeber geschrieben. Zuerst die Anmeldung der Elternzeit und danach nocheinmal eine Änderung der Teilzeitgrade für das zweite Jahr. In beiden Briefen habe ich geschrieben, dass ich das dritte Jahr Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt nehmen möchte. Die Elternzeit und die Telzeitgrade wurden mir jeweils schriftlich bestätigt. Auf das Aufschieben des dritten Jahres Elternzeit wurde nicht eingegangen. Es wurde weder abgelenht noch bestätigt. Für mich bedeutete das "nicht Ablehnen" immer, dass ich das dritte Jahr noch später nehmen kann. Sehen Sie das auch so?
Ab dem dritten Geburtstag möchte ich nun gerne das letzte Jahr Elternzeit nehmen. Wann muss ich dieses beantragen? Sieben Wochen vorher?
Kann ich dies auch beantragen ohne meine Arbeitszeit zu ändern? Ich möchte nämlich weiterhin 80% arbeiten.
Ich möchte das letzte Jahr Elternzeit jetzt nehmen, da in unserem Unternehmen sehr wahrscheinlich nächstes Jahr (betriebsbedingte) Kündigungen anstehen. Unsere Abteilung wird nicht geschlossen, jedoch soll die Anzahl der Mitarbeiter reduziert werden. Hat man während der Elternzeit, auch in Teilzeit arbeitend, einen besonderen Kündigungsschutz?
Viele Grüße,
surikate
von
surikate
am 16.11.2016, 14:40
Antwort auf:
Wann 3. Jahr Elternzeit beantragen?
Hallo,
nein.
Sie müssen dann konkret mit Frist 7 Wo einen Antrag stellen u der AG kann dann noch ablehnen.
Ansonsten hat man in der EZ einen besonderen Kü-Schutz
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2016
Antwort auf:
Wann 3. Jahr Elternzeit beantragen?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Habe ich richtig verstanden, dass Sie der Meinung sind, ich habe kein Anrecht auf das dritte Jahr Elternzeit, obwohl ich dies zweimal geschrieben habe und dies nicht abgelehnt wurde?
Kann ich die Elternzeit beantragen ohne meine Stundenanzahl zu verändern?
VG Surikate
von
surikate
am 16.11.2016, 14:57
Antwort auf:
Wann 3. Jahr Elternzeit beantragen?
Hast Du den eh einen Teilzeitvertrag? Weil eigentlich hättest Du dann eben ab dem 2ten Geburtstag entweder wieder Vollzeit arbeiten müssen oder dein Vollzeitvertrag hätte dauerhaft in einen Teilzeitvertrag geändert werden müssen. Hast du das nicht, kann der AG meiner Meinung nach davon ausgegangen sein, das du das 3te Jahr an das 2te dran gehangen hast. Du dich also jetzt aktuell innerhalb der EZ befindest.
Ich würde da den AG gezielt drauf ansprechen.
Mitglied inaktiv - 16.11.2016, 17:01
Antwort auf:
Wann 3. Jahr Elternzeit beantragen?
Ich habe einen Vollzeitvertrag. Diesen habe ich jedoch für das dritte und vierte Lebensjahr (befristet) auf 80% reduziert. Die 80% sollen auch bleiben. Ich hätte nur gerne den Status Elternzeit aufgrund des besseren Kündigungsschutzes.
Ich habe das dritte Jahr Elternzeit bewusst nicht sofort genommen, sondern wollte es für einen späteren Zeitpunkt aufheben.
VG surikate
von
surikate
am 17.11.2016, 08:15