Sehr geehrte Fr. Bader, tut mir Leid für meine umständliche Fragestellung. Ich möchte eigentlich nur wissen, wenn man die 2-jährige Elternzeit auf 3 Jahre verlängert hat und dann währenddessen wieder schwanger wird, ob die EZ dann vor dem Mutterschutz endet und die neue EZ beginnt oder wie läuft das?
Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Joesephine83
von
Joesephine83
am 09.04.2014, 16:18
Antwort auf:
Während 3-jähriger Elternzeit wieder schwanger, EZ beenden, neu starten?
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2014
Antwort auf:
Während 3-jähriger Elternzeit wieder schwanger, EZ beenden, neu starten?
Das kommt darauf an wann der neue Mutterschutz beginnt.
Das weisst nur Du.
von
Sternenschnuppe
am 09.04.2014, 17:28
Antwort auf:
Während 3-jähriger Elternzeit wieder schwanger, EZ beenden, neu starten?
Wenn du nichts weiter machst, läuft die angemeldete Elternzeit ganz normal weiter - auch wenn ein weiteres Kind geboren wird.
Du kannst aber die laufende Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutz beenden. Das hat den Vorteil, dass du zum Mutterschaftsgeld von der KK noch den Anteil vom AG bekommst (gemäß Vertrag). Die "frei gewordene" Elternzeit kannst du dann an die neue Elternzeit anhängen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 10.04.2014, 00:26