Hallo Frau Bader, mein Kind wird voraussichtlich Mitte Mai 2014 geboren. Ich plane eigentlich nach 2 Jahren wieder halbtags ins Büro zurückzukehren. Was ist aus Ihrer Sicht vorteilhafter bzw. "sicherer" im Hinblick auf die Genehmigung durch den AG (=mittelst. Betrieb mit mehr als 15 MA/ ich selbst bin dort seit 18 Jahren beschäftigt): 1. Zunächst Beantragung der kompletten 3 Jahre Elternzeit und in 2 Jahren (mit Berücksichtigung der 7 Wochen-Frist) Antrag auf Teilzeit IN DER Elternzeit? Oder 2. Zunächst Beantragung von 2 Jahren Elternzeit und in 2 Jahren (mit Berücksichtigung der 7 Wochen-Frist), Antrag auf Verlängerung um 1 Jahr und gleichzeitig Antrag auf TZ in der EZ für das 3. Jahr (ab dem 2 Geburtstag oder später - je nach Betreuungsmöglichkeit) . Vielen Dank im Voraus.
von jomamalu78 am 27.03.2014, 11:27