Sehr geehrte Frau Bader,
bei der Geburt haben wir gemeinsames Sorgerecht beantragt und entschieden, dass unser Sohn, den Nachnahmen des Papas bekommen soll.
Da mein Partner (mit dem ich nicht verheiratet war) uns nun verlassen hat, möchte ich gerne, dass mein Sohn meinen Nachnahmen bekommt.
Außerdem möchte dies mein 5-jähriger Sohn auch.
Auch wäre dies jetzt der richtige Zeitpunkt, bevor er in die Schule kommt.
Wie muss ich vorgehen?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
von
daniN.
am 01.03.2015, 10:33
Antwort auf:
Vorgehensweise bei Änderung des Nachnamens des Kindes
Hallo,
das ist nahezu ausgeschlossen, zumal wenn der KV nicht zustimmt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2015
Antwort auf:
Vorgehensweise bei Änderung des Nachnamens des Kindes
Wird nicht gehen, oder wenn nur extrem schwierig mit dem Einverständnis des Vaters.
Wird IMO aber auch extra bei dieser Entscheidung drauf hingewiesen, das es nur in extrem seltenen Fällen möglich ist das wieder Rückgängig zu machen. Nicht umsonst wird empfohlen Kinder erst bei einer Hochzeit einzubenennen.
Mitglied inaktiv - 01.03.2015, 12:05