Vor der Elternzeit Vollzeit gearbeitet nach der Elternzeit Anspruch auf Teilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vor der Elternzeit Vollzeit gearbeitet nach der Elternzeit Anspruch auf Teilzeit

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen, am 08.03.17 endet meine Elternzeit. Mein Kind geht ab Nov. in die Kita. Und wir planen in ca. einen Monat (also in der Elternzeit) ein zweites Kind. Das Kind würde dann im Juli (nach meiner Elternzeit) kommen. Vor der Elternzeit hab ich Vollzeit gearbeitet und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich kann jetzt und nach der Elternzeit nur Teilzeit arbeiten. Meine Fragen sind: 1. Wenn ich ab März nach meiner Elternzeit nicht arbeiten gehe, verfällt mein Vollzeit Arbeitsvertrag? 2. Und wenn ich ab März nach meiner Elternzeit wieder arbeiten gehe, muss ich dann Vollzeit arbeiten? 3. Wenn ich nach Elternzeit von März bis Mai (im Juni würde Mutterschutz beginnen) arbeiten würde. Werden dann nur diese 3 Monate zu Elterngeld angerechnet und die anderen Monate werden 0 gerechnet? 4. Wenn ich ab März nicht arbeiten gehen würde, wer zahlt mir dann Mutterschaftsgeld? LG

Mitglied inaktiv - 23.09.2016, 23:42



Antwort auf: Vor der Elternzeit Vollzeit gearbeitet nach der Elternzeit Anspruch auf Teilzeit

Hallo, 1. Das kommt darauf an,w as Sie vereinbaren 2. Vertraglich ja, Sie haben einen Anspruch auf TZ, wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat u keine betrieblcihen Gründe entgegenstehen 3. Ja 4. ??? Wollen Sie den Vertrag beenden? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2016



Antwort auf: Vor der Elternzeit Vollzeit gearbeitet nach der Elternzeit Anspruch auf Teilzeit

Deine Fragen kann ich dir wie folgt beantworten: 1.) Du kannst nicht einfach nicht arbeiten gehen, wenn deine Elternzeit zu Ende ist. Dann wirst du deinen Job verlieren und bist dem Arbeitgeber gegenüber schadensersatzpflichtig! Wenn du nicht in Vollzeit arbeiten kannst, musst du versuchen zusammen mit dem Arbeitgeber eine Lösung zu finden (Teilzeit?). Wenn ihr keine Lösung findet musst DU 3 Monate vor Ende der Elternzeit zum Ende der Elternzeit kündigen. 2.) Ja, wenn dies dein Vertrag so vorsieht und du dich nicht auf etwas anderes mit deinem Arbeitgeber einigst. 3.) Ja, die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz werden zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Bei deiner Planung wären das dann tatsächlich viele Nullrunden. (Finanziell) besser wäre es, wenn du vor dem neuen Mutterschutz erst einmal 12 Monate arbeiten würdest. 4.) Gehst du nicht arbeiten, musst du dich selbst krankenversichern bzw. familienversichern lassen. Das Mutterschaftsgeld + Zuschuss bekommst du nur wenn du auch arbeitest.

von chrissicat am 24.09.2016, 08:25



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