Guten Tag, ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld. 2012 habe ich mein erstes Kind bekommen und habe eine elternzeit von drei jahren beantragt. Diese endet im Juni 2015. Jetzt bin ich erneut Schwanger und bekomme das 2. kind Ende September diesen Jahres. Das letzte Jahr habe ich auf 450-€ Basis gearbeitet und bin Familienversichert. wenn ich jetzt zur mutterschutzfrist mei e elternzeit kündige, muss mir dann der Arbeitgeber und die Krankenkasse das Geld zahlen oder stehen mir nur die 210,- € vom Bundesversicherungsamt zu?
von sonchen85 am 10.08.2014, 17:04