Hallo Frau Bader,
der Vater meiner Tochter ist dieser unterhaltspflichtig.
Er besitzt eine (nicht selbstbewohnte Immobilie), welche er ehe unsere Tochter (2010) auf die Welt gekommen ist, gekauft hatte.
Da er sonst seines Erachtens nicht leistungsfähig war und verschiedenes, wie Kosten für Brille/Hörgerät ect. vorgeschoben hat, habe ich nun über Umwege erfahren habe, dass er die Arbeitsstelle gewechselt hat.
Ich habe für die Unterhaltsberechnung Unterlagen angefordert.
(Bisher hatte er 150.- Euro Unterhalt und sein Vater 75.- Euro für das Kind
an Unterhalt bezahlt.)
Ursprünglich wurde vereinbart, dass er sich von sich aus meldet, wenn er
leistungsfähig ist.
Inzwischen ist er, lt. seinem Schreiben bezügl. seiner Immobilie (Darlehen) im Insolvenzverfahren.
Er hat ein monatliches Nettoeinkommen im Schnitt von 1700.- Euro
- Nun meine Frage: Wonach berechnet sich der Unterhalt für unsere Tochter ? Wird bei der Berechnung das Insolvenzverfahren berücksichtigt oder aber sein Verdienst. Bei ersterem würde unsere Tochter wieder an letzer Stelle stehen.
Wie schaut es mit Kindergartenbeiträgen und Umzugskosten aus ?
Steht mir hier etwas zu ?
Vielen Dank & schöne Grüsse sendet Ihnen, Carla
von
Utelinchen
am 06.03.2015, 12:30
Antwort auf:
Von welchen Betrag wird die Unterhaltssumme während des Insolvenzverfahrens fest
Hallo,
bitte allgemeiner fragen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.03.2015
Antwort auf:
Von welchen Betrag wird die Unterhaltssumme während des Insolvenzverfahrens fest
Die Unterhaltssumme berechnet sich natürlich aus dem Einkommen und geht außerdem vor, notfalls haben die anderen Gläubiger halt das Nachsehen.
Du solltest Dich DRINGEND an den Insolvenzverwalter wenden und die Ansprüche Eures Kindes geltend machen. Der hat eh die Einkommensunterlagen. Weiß der Insolvenzverwalter, daß es das Kind gibt?
von
Strudelteigteilchen
am 06.03.2015, 12:56
Antwort auf:
Von welchen Betrag wird die Unterhaltssumme während des Insolvenzverfahrens fest
Hallo,
vielen herzlichen Dank für Deine Antwort.
Der KV hatte ehemals ein Unterhaltstitel von 150.- Euro unterschrieben und
wie erwähnt sein Vater 75.- Euro bezahlt.
Ob der Insolvenzverwalter von unserer Tochter weiß, kann ich nicht sagen, gehe aber davon aus.
Das Kind ist auch in den Lohnabrecfhnungen berücksichtigt.
Seit einigen Monaten bezahlt der KV ALLEIN 225.- Euro für unsere Tochter,
welche sein erstes und einziges Kind ist.
Liebe Grüße, Carla
von
Utelinchen
am 06.03.2015, 13:45