von elternzeit ins beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: von elternzeit ins beschäftigungsverbot

hallo ich weis gar nicht wie ich anfangen soll. ich bin erneut schwanger.meine elternzeit endet am 22.5.2016. ich würde wieder sofort ins beschäftigungsverbot gehen.und nun meine frage. wer bezahlt mich? eine bekannte meinte ich müsse vorher wieder dort gearbeitet haben um von denen geld zu bekommen.bin dort immer noch eingestellt. vielleicht können Sie mir ja weiter helfen? glg maria

von marilou87 am 19.04.2016, 12:27



Antwort auf: von elternzeit ins beschäftigungsverbot

Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV hätten - auch ohne gerabeitet zu haben Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2016



Antwort auf: von elternzeit ins beschäftigungsverbot

Wenn Du noch angestellt bist (gehe ich mal von aus, sonst wärst Du ja nicht in EZ), dann läuft deine EZ ganz normal zum 22.5. ab. Danach gehst Du umgehend ins BV und bekommst deinen vollen Lohn bis zum Mutterschutz. Du darfst die EZ nicht vorzeitig beenden um ins BV zu gehen, aber Deine läuft ja normal ab. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 19.04.2016, 12:43



Antwort auf: von elternzeit ins beschäftigungsverbot

Wie hat sie das denn begründet ? Du bekommst dann ab 23.05. den Lohn, den Du auch verdienen würdest, erst ab da brauchst Du auch erst ein BV. Wie alt ist Kind 1 denn und wann beginnt der Mutterschutz ?

von Sternenschnuppe am 19.04.2016, 12:51



Antwort auf: von elternzeit ins beschäftigungsverbot

ich arbeite in der Gastronomie wegen hygiene und so. mein 1tes Kind wurde am 22.11.2014 geboren. ich danke schon mal für die netten antworten.

von marilou87 am 19.04.2016, 16:49



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