hallo
ich weis gar nicht wie ich anfangen soll.
ich bin erneut schwanger.meine elternzeit endet am 22.5.2016.
ich würde wieder sofort ins beschäftigungsverbot gehen.und nun meine frage. wer bezahlt mich? eine bekannte meinte ich müsse vorher wieder dort gearbeitet haben um von denen geld zu bekommen.bin dort immer noch eingestellt. vielleicht können Sie mir ja weiter helfen? glg maria
von
marilou87
am 19.04.2016, 12:27
Antwort auf:
von elternzeit ins beschäftigungsverbot
Hallo,
Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV hätten - auch ohne gerabeitet zu haben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2016
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von elternzeit ins beschäftigungsverbot
Wenn Du noch angestellt bist (gehe ich mal von aus, sonst wärst Du ja nicht in EZ), dann läuft deine EZ ganz normal zum 22.5. ab. Danach gehst Du umgehend ins BV und bekommst deinen vollen Lohn bis zum Mutterschutz.
Du darfst die EZ nicht vorzeitig beenden um ins BV zu gehen, aber Deine läuft ja normal ab.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 19.04.2016, 12:43
Antwort auf:
von elternzeit ins beschäftigungsverbot
Wie hat sie das denn begründet ?
Du bekommst dann ab 23.05. den Lohn, den Du auch verdienen würdest, erst ab da brauchst Du auch erst ein BV.
Wie alt ist Kind 1 denn und wann beginnt der Mutterschutz ?
von
Sternenschnuppe
am 19.04.2016, 12:51
Antwort auf:
von elternzeit ins beschäftigungsverbot
ich arbeite in der Gastronomie wegen hygiene und so.
mein 1tes Kind wurde am 22.11.2014 geboren.
ich danke schon mal für die netten antworten.
von
marilou87
am 19.04.2016, 16:49