Hallo Frau Bader, im Januar 2016 habe ich einen Betreuungsvertrag für eine Tagespflegestelle unterschrieben. Meine Tochter sollte im September in die Einrichtung. Nun brauche ich den Platz nicht mehr und habe den Vertrag fristgerecht 2 Monate vorher gekündigt. Im Vertrag gibt es eine Klausel in der steht das der Vertrag bindend ist und nach Vertragsabschluss ist der 1. Monatsbeitrag fällig, auch, wenn man den Vertrag nicht antritt. Kann ich diese Klausel irgendwie umgehen? ... Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort Lg
von saby.H am 17.08.2016, 20:13