Meine Tochter 6 jahre wurde an den Zähnen unter Vollnarkose operiert. Ich habe meinem Chef Bescheid gesagt dass ich 2 Tage deswegen nicht zur Arbeit kann. Letztes Jahr wurde dasselbe schon einmal durchgeführt. Da sagte man mir ich soll 2 Tage einplanen die meine Tochter Zuhause bleibt. Da war ich aber zufällig selbst krank und war sowieso Zuhause. Nun bekam ich nur für den Tag des Eingriffes ein Attest. Im Internet steht überall dass 24 Stunden nach der Narkose (begann um 8.30) nicht getobt und gespielt werden darf. Meine Frage: muss ich für den 2. Tag den ich Zuhause bleiben möchte Urlaub nehmen? Die Krankenkasse übernimmt die Ausfallzeit. Nicht mein Arbeitgeber. Und dieser hat mich schon für die 2 Tage berücksichtigt im Plan dass ich nicht arbeiten kann. Wie verhält sich das rechtlich und dass ich keinen Ärger auf der Arbeit bekomme? Ob ich die Stunden....ich arbeite in TZ 25 Stunden die Woche.....bezahlt bekomme ist mir nebensächlich.
von MelCat am 08.08.2016, 10:07