Verzicht auf verschiebung bei Elterngeldberechnung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verzicht auf verschiebung bei Elterngeldberechnung

Hallo Ich habe folgendes Problem und hoffe sie können mir helfen! Nach 10 jähriger Beufsausübung habe ich letztes Jahr eine 4 monatige auszeit genommen und bin gereist ich war in dieser Zeit nirgens angestellt und habe kein Einkommen bezogen. Am 15.09.2013 habe ich meine Arbeit wieder aufgenommen und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich bin seit März mit einem Beschäftigungsverbot wegen der Schwangerschaft zu hause. Soviel zur vorgeschichte Es ist nun so das mein Geburtstermin der 14.09.2014 ist und ich regulär ab dem 03.08.2014 im Mutterschutz bin und Mutterschaftsgeld beziehen werde. (Ein Verzicht auf Mutterschutz zur besserstellung in der Berechnung ist also glaub ich nicht möglich??) Zur Elterngeldberchnung werden meines Wissens die letzten 12monate vor der Geburt herangezogen. Nun habe ich aber mit Schrecken gelesen das das Mutterschaftsgeld von den 12 Monaten ausgeklammert ist und die Berechnung in meinem Fall dann schon im Juli2013 beginnen würde, wo ich ja kein Einkommen hatte. Was das Elterngeld nochmals erheblich reduzieren würde. Gibt es eine Möglichkeit einer Verzichtserklärung oder eine Günstigkeitsregelung um doch die letzten 12monate vor der tatsächlichen geburt inkl Mutterschaftsgeld geltend zu machen? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen Vielen Dank im Vorraus

Mitglied inaktiv - 19.07.2014, 08:27



Antwort auf: Verzicht auf verschiebung bei Elterngeldberechnung

Hallo, nein, da fällt mir nichts ein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.07.2014



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