Sehr geehrte Frau Bader, Kann ich auf die Anrechnung eines geringfügigen Nebenverdienstes aus selbstständiger Tätigkeit bei der Berechnung des Elterngeldes verzichten? Und zwar indem ich es nicht angebe? Die Berechnung wäre einfacher und Bezugszeitraum ein anderer. Über eine kurze Antwort wäre ich erfreut. Herzliche Grüße
von Lilly3 am 18.06.2015, 14:30